Zum 31.03.2021 sind alle Gemeinsamen Prüfungsordnungen (GPO) für den B.A. und M.A. vor den GPO 2016 ausgelaufen.
Studierende, die ihr Studium nach einer dieser alten GPO nicht bis zum 31.03.2021 abgeschlossen haben1), müssen ihr Studium nach den neuen GPO mit den jeweils aktuellen Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) abschließen. Aktuell sind das:
Die entsprechenden GPO und FSB finden Sie hier.
Da die Studiengänge an sich nicht beendet, sondern auf veränderter Rechtsgrundlage fortgeführt werden, sind Härtefallanträge nicht möglich. Sie werden daher nach unserem Kenntnisstand – falls Sie sich für das Sommersemester 2021 ordentlich zurückgemeldet haben – automatisch in die neuen GPO bzw. PO-Versionen umgeschrieben. Bei Fragen hierzu, vor allem in solchen Fällen, wenn die Umschreibung nicht automatisch erfolgt sein sollte, wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Studierendensekretariat der RUB. Das Germanistische Institut kann keine Umschreibungen vornehmen!
Im Studienfach Germanistik hat die Umschreibung die unten beschriebenen Auswirkungen. Diese beziehen sich ausdrücklich nur auf das Studienfach Germanistik. Falls Sie in einem 2-Fächer-Studiengang B.A. oder M.A. studieren, kontaktieren Sie bitte auch Ihr anderes Fach, um ggf. bestehende Auswirkungen zu erfragen. Den Optionalbereich kontaktieren Sie bitte ggf. ebenfalls.
Nach Ihrer Umschreibung müssen die Zuordnungen von ggf. bereits dem Studienfach Germanistik mit alter PO-Version zugeordneten Modulen gelöst und diese Module der neuen PO-Version zugeordnet werden. Ein Auflösen der Module selbst ist ausdrücklich nicht erforderlich, lediglich die Neu-Zuordnung!
Bitte wenden Sie sich hierzu, falls erforderlich, unter Angabe Ihrer Matrikelnummer per E-Mail an den Fachbeauftragte, Herrn Dr. Groscurth.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Module ggf. manuell erfassen müssen. Vgl. auch hier.