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Obligatorische Beratung für einen Masterstudiengang: M.A. Germanistik, M.Ed. Deutsch
Beratung für den M.A. Germanistik
Um die Bescheinigung für ein obligatorisches Beratungsgespräch für den M.A. Germanistik zu erhalten, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
- Arbeiten Sie die relevanten Dokumente zum angestrebten M.A.-Studiengang sorgfältig durch (1-Fach-M.A. oder 2-Fächer-M.A.); Sie finden diese Dokumente hier.
- Berücksichtigen Sie dabei bitte auch die Informationen hier im Beratungsportal.
- Bitte senden Sie im Anschluss eine E-Mail mit folgenden Informationen an den Kustos, Herrn Dr. Händel:
- Ihre Fragen zum Studienverlauf und Studienorganisation;
- eine kurze Skizze, wie Sie Ihr Germanistik-M.A.-Studium planen (ganz grob auf Modulebene) und mit welcher Perspektive Sie im M.A. studieren wollen;
- falls Sie das B.A.-Studienfach Germanistik an der Ruhr-Universität abgeschlossen haben: B.A.-Zeugnis und B.A.-Transcript als PDF, sodass die formale Bestätigung der Äquivalenz gleichzeitig erfolgen kann;
- falls Sie von einer anderen Uni oder aus einem anderen Fach in die Bochumer Germanistik, ist eine separate Äquivalenzprüfung erforderlich; Informationen dazu finden Sie hier.
- Im Anschluss stellt Ihnen Herr Dr. Händel dann die Bescheinigung aus, die Sie über das Studienbüro Germanistik erhalten.
Beratung für den M.Ed. Deutsch
Die obligatorische Studienberatung für die Einschreibung in den M.Ed. Deutsch findet in Form eines Moodle-Kurses statt. Sie können sich selbst in diesen Kurs einschreiben (Kennwort: Beratung!
). Bitte arbeiten Sie Präsentation und offizielle Dokumente durch. Bearbeiten Sie bitte anschließend den Test, nach dessen erfolgreichem Absolvieren wir Ihnen die Bescheinigung über das obligatorische Beratungsgespräch ausstellen.
Falls Sie (noch) keine RUB-E-Mail-Adresse und damit keinen automatischen Moodle-Zugang haben, müssen Sie zunächst ein Moodle-Konto erstellen.
Bitte beachten Sie:
- Bescheinigungen werden einmal pro Monat ausgestellt; sehen Sie daher von Rückfragen vor Ablauf dieser Frist ab. – Eine Übertragung in ein anderes Dokument erfolgt durch uns ausdrücklich nicht.
- B.A.-Absolvent:innen der RUB mit an der RUB abgeschlossenem B.A.-Studienfach Germanistik beachten bitte diese Hinweise zur Feststellung der fachlichen Voraussetzungen.
- Andere Absolvent:innen müssen die Äquivalenz ihres Abschlusses förmlich feststellen lassen. Hinweise dazu für das M.Ed.-Studienfach finden Sie hier.
M.A.-Beratung für internationale Studierende
Bitte nehmen Sie direkt nach Ihrer Zulassung Kontakt mit Herrn Dr. Händel auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.