international:deutschkenntnisse

Wie muss ich meine Deutschkenntnisse nachweisen?

Sofern Sie Ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen Sie Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen:

  • für B.A. Germanistik und M.A. Germanistik: mindestens TestDaF 4×4 oder DSH-2;
  • für M.Ed. Deutsch: DSH-3 oder TestDaF 2×5 und 2×4 (Leseverstehen Niveaustufe 5, ein weiterer Prüfungsteil Niveaustufe 5, die beiden restlichen Prüfungsteile Niveaustufe 4)

Bitte beachten Sie, dass dabei die Staatsangehörigkeit ausdrücklich keine Rolle spielt; maßgeblich ist der Erwerb der Studienqualifikation an einer deutschsprachigen Einrichtung.

Sofern Sie diese Deutschkenntnisse nicht per Zertifikat oder Zeugnis nachweisen können, ist eine Einschreibung nicht möglich, auch nicht in Form einer vorläufigen Einschreibung. Bitte kümmern Sie sich also rechtzeitig um einen Nachweis der Deutschkenntnisse.

Bitte beachten Sie, dass weder ein abgeschlossenes Germanistik-Studium an einer nicht-deutschsprachigen Einrichtung noch Deutschkurse ohne Zertifikat als Ersatz für ein Zeugnis/Zertifikat über Deutschkenntnisse anerkannt werden.

international/deutschkenntnisse.txt · Zuletzt geändert: 2023/11/02 10:18 von 127.0.0.1