BAföG, Studienkredite, KfW usw.: Zuständigkeit
Für alle BAFöG- Studienkredit-, KfW-Angelegenheiten usw., insbesondere für alle Unterschriften unter entsprechende Bescheinigungen und Formblätter, ist Herr Dr. Händel zuständig.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Unterschrift für das BAFöG-Formblatt 5 ausschließlich über das Online-Verfahren erhalten, nicht in der Sprechstunde von Herrn Dr. Händel.