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vspl:fremdsprachenkenntnisse_vspl

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Muss ich meine Sprachnachweise in CampusOffice eintragen (lassen)?

Nein, das müssen Sie nicht.

  • Wenn Sie im B.A. studieren, gilt:
    • Spätestens bei der Anmeldung der ersten Fachprüfung in Germanistik müssen Sie Kenntnisse in insgesamt zwei Fremdsprachen erworben haben, eine davon Englisch (vgl. Studienordnung § 2).
    • Bei der Anmeldung einer B.A.-Fachprüfung bzw. der B.A.-Arbeit müssen Sie jedes Mal Ihre Sprachkenntnisse nachweisen, im Regelfall über das Abiturzeugnis. Bitte legen Sie den Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse also jedesmal vor, wenn Sie die Unterschrift unter dem entsprechenden Formblatt beantragen!
  • Wenn Sie im Master (M.A. oder M.Ed.) studieren, müssen Sie bei der Anmeldung einer Fachprüfung oder Masterarbeit keine Sprachkenntnisse nachweisen, da die Sprachkenntnisse Zulassungsvoraussetzung sind und daher bei der Ein- bzw-. Umschreibung für den Masterstudiengang geprüft werden.

Bitte beachten Sie, dass in anderen Fächern andere Regelungen gelten können!

vspl/fremdsprachenkenntnisse_vspl.1519722129.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/12 12:31 (Externe Bearbeitung)