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Ja, aber nur indirekt: Weder die Themen von Modulprüfungen (in Vertiefungs- und Schwerpunkmodulen sowie im Abschlussmodul) untereinander noch diese Themen und das Thema der B.A.-Arbeit dürfen übereinstimmen (sog. „Doublettierungsverbot“).
Allerdings darf natürlich ein Thema für das Abschlussmodul gewählt werden, das Gegenstand eines Hauptseminars gewesen ist (nicht aber Gegenstand der Modulprüfung).