Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Ja, aber nur indirekt. Da die Schwerpunktmodule prüfungsrelevant sind und die Noten der Modulprüfungen in die Fachnote eingehen, dürfen die Themen der mündlichen B.A.-Prüfung weder mit den Themen der Modulprüfungen in den Schwerpunktmodulen noch mit dem Thema der B.A.-Arbeit übereinstimmen (sog. „Doublettierungsverbot“).
Nichtsdestoweniger darf natürlich ein Thema für die mündliche B.A.-Prüfung gewählt werden, das Gegenstand eines Hauptseminars gewesen ist (nicht aber Gegenstand der Modulprüfung).