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Bitte beachten Sie, dass es für das Parallelstudium nach der GPO 2016 (M.A.) und der GPO 2013 mit den FSB 2016 (M.Ed.) noch keine Regelungen gibt.
Diese reichen wir so schnell wie möglich nach.
Grundsätzlich erfolgen die Anerkennungen von Leistungen aus dem M.Ed. im M.A. durch die Modulbeauftragten der ‚Zielmodule‘ des M.A. Eine Übersicht über die Module und die Modulbeauftragten finden Sie hier.
Konkret bedeutet das:
Dieses Formular soll Ihnen und den Modulbeauftragten die Arbeit erleichtern; bitte legen Sie es den entsprechenden Personen – am besten vorausgefüllt – vor.