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parallelstudium:parallelstudium_zweitfach

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Werden auch Leistungen aus meinem zweiten M.Ed.-Fach anerkannt?

Bitte beachten Sie, dass es für das Parallelstudium nach der GPO 2016 (M.A.) und der GPO 2013 mit den FSB 2016 (M.Ed.) noch keine Regelungen gibt.

Diese reichen wir so schnell wie möglich nach.

Das kommt ganz darauf an, ob Sie parallel im 1-Fach- oder im 2-Fach-M.A. studieren:

  • Wenn Sie im 1-Fach-M.A. Germanistik studieren, können Ihnen Leistungen aus dem 2. M.Ed.-Studienfach für den M.A.-Ergänzungsbereich und für die Freien Veranstaltungen (M.A.) anerkannt werden.
  • Wenn Sie im 2-Fach-M.A. studieren, klären Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen Ihres 2. Studienfaches, ob bzw. inwieweit Ihnen Leistungen aus dem 2. M.Ed.-Fach für den M.A. anerkannt werden können.
parallelstudium/parallelstudium_zweitfach.1473847430.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/12 12:31 (Externe Bearbeitung)