pruefungsorganisation:ma_2016:ma_asm
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pruefungsorganisation:ma_2016:ma_asm [2018/10/24 08:43] haendel
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 +======Themen und Themenwahl: Welche Regelungen gelten für das Abschlussmodul?======
  
 +  - Im 2-Fächer-M.A.-Studienfach Germanistik müssen Sie ein Abschlussmodul im Teilfach der Spezialisierung absolvieren (P1).
 +  - Im 1-Fach-M.A.-Studiengang Germanistik müssen Sie ein Abschlussmodul im Teilfach der Spezialisierung (P1) und ein weiteres Abschlussmodul im 2. Teilfach absolvieren (P2).
 +  - Ein Abschlussmodul umfasst Selbststudien im Umfang von 5 CP (= 150 Zeitstunden Workload) und endet mit einer mündlichen Modulprüfung.
 +  - Die **Anmeldung** zu einem Abschlussmodul erfolgt über das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie; weitere Informationen dazu finden Sie [[:pruefungsorganisation:ma_2016:ma_1-fach_anmeldung_asm|hier]] (1-Fach-M.A.) bzw. [[:pruefungsorganisation:ma_2016:ma_2-fach_anmeldung_asm|hier]] (2-Fächer-M.A.).
 +  - **Prüfer(innen):**
 +    - **Prüfer(in) im Abschlussmodul** dürfen nur Mitarbeiter(innen) des Germanistischen Instituts sein, denen eine Prüfungsberechtigung für den M.A. erteilt wurde, vgl. [[http://www.dekphil.rub.de/pruefungsamt/pruefungsberechtigte.html#2|hier]].
 +    - 2-Fächer-M.A.:\\ Prüfer(in) im Abschlussmodul und Themensteller(in) für die M.A.-Arbeit dürfen **nicht identisch** sein. Das gilt nicht für Prüfer(in) im Abschlussmodul und Zweitgutachter(in) für die M.A.-Arbeit. Auch die/den Lehrende(n), bei der/dem Sie Ihre Modulprüfungen in den Aufbaumodulen erbracht haben, dürfen Sie sowohl als Prüfer(in) für das Abschlussmodul als auch als Themensteller(in) für die M.A.-Arbeit wählen.
 +    - 1-Fach-M.A.:\\ Prüfer(in) im Abschlussmodul und Themensteller(in) für die M.A.-Arbeit dürfen identisch sein. Das gilt auch für Prüfer(in) im Abschlussmodul und Zweitgutachter(in) für die M.A.-Arbeit. Auch die/den Lehrende(n), bei der/dem Sie Ihre Modulprüfungen in den Aufbaumodulen erbracht haben, dürfen Sie sowohl als Prüfer(in) für das Abschlussmodul als auch als Themensteller(in) für die M.A.-Arbeit wählen.
 +  - Die mündliche Modulprüfung eines Abschlussmoduls dauert 45 Minuten und umfasst **drei hinreichend unterschiedliche Themen eines Teilfaches**, die Sie mit der Prüferin/dem Prüfer individuell absprechen.
 +  - **Es gilt:** Weder die konkreten Themen von Modulprüfungen in Aufbaumodulen untereinander noch die Themen das Abschlussmoduls noch das Thema der M.A.-Arbeit dürfen übereinstimmen (sog. „Doublettierungsverbot“). Allerdings darf natürlich ein Thema für das Abschlussmodul gewählt werden, das Gegenstand eines Hauptseminars gewesen ist (nicht aber Gegenstand der Modulprüfung).
pruefungsorganisation/ma_2016/ma_asm.txt · Zuletzt geändert: 2023/04/12 12:31 von 127.0.0.1