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— | pruefungsorganisation:ma_2016:ma_asm [2018/10/24 08:43] – haendel | ||
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+ | ======Themen und Themenwahl: Welche Regelungen gelten für das Abschlussmodul? | ||
+ | - Im 2-Fächer-M.A.-Studienfach Germanistik müssen Sie ein Abschlussmodul im Teilfach der Spezialisierung absolvieren (P1). | ||
+ | - Im 1-Fach-M.A.-Studiengang Germanistik müssen Sie ein Abschlussmodul im Teilfach der Spezialisierung (P1) und ein weiteres Abschlussmodul im 2. Teilfach absolvieren (P2). | ||
+ | - Ein Abschlussmodul umfasst Selbststudien im Umfang von 5 CP (= 150 Zeitstunden Workload) und endet mit einer mündlichen Modulprüfung. | ||
+ | - Die **Anmeldung** zu einem Abschlussmodul erfolgt über das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie; weitere Informationen dazu finden Sie [[: | ||
+ | - **Prüfer(innen): | ||
+ | - **Prüfer(in) im Abschlussmodul** dürfen nur Mitarbeiter(innen) des Germanistischen Instituts sein, denen eine Prüfungsberechtigung für den M.A. erteilt wurde, vgl. [[http:// | ||
+ | - 2-Fächer-M.A.: | ||
+ | - 1-Fach-M.A.: | ||
+ | - Die mündliche Modulprüfung eines Abschlussmoduls dauert 45 Minuten und umfasst **drei hinreichend unterschiedliche Themen eines Teilfaches**, | ||
+ | - **Es gilt:** Weder die konkreten Themen von Modulprüfungen in Aufbaumodulen untereinander noch die Themen das Abschlussmoduls noch das Thema der M.A.-Arbeit dürfen übereinstimmen (sog. „Doublettierungsverbot“). Allerdings darf natürlich ein Thema für das Abschlussmodul gewählt werden, das Gegenstand eines Hauptseminars gewesen ist (nicht aber Gegenstand der Modulprüfung). |