Themen und Themenwahl: Welche Regelungen gelten für das Abschlussmodul? (nur GPO 2016 mit FSB 2016/18; nicht für GPO 2016 mit FSB 2021)
- Im 2-Fächer-M.A.-Studienfach Germanistik müssen Sie ein Abschlussmodul im Teilfach der Spezialisierung absolvieren (P1).
- Im 1-Fach-M.A.-Studiengang Germanistik müssen Sie ein Abschlussmodul im Teilfach der Spezialisierung (P1) und ein weiteres Abschlussmodul im 2. Teilfach absolvieren (P2).
- Ein Abschlussmodul umfasst Selbststudien im Umfang von 5 CP (= 150 Zeitstunden Workload) und endet mit einer mündlichen Modulprüfung.
- Prüfer:innen:
- Prüfer:innnen im Abschlussmodul dürfen nur Mitarbeiter:innen des Germanistischen Instituts sein, denen eine Prüfungsberechtigung für den M.A. erteilt wurde, vgl. hier.
- 2-Fächer-M.A.:
Prüfer:in im Abschlussmodul und Erstgutachter:in für die M.A.-Arbeit dürfen nicht identisch sein. Das gilt nicht für Prüfer:in im Abschlussmodul und Zweitgutachter:in für die M.A.-Arbeit. Auch die:den Lehrende:n, bei der:dem Sie Modulprüfungen in den Aufbaumodulen erbracht haben, dürfen Sie sowohl als Prüfer:in für das Abschlussmodul als auch als Erstgutachter:in für die M.A.-Arbeit wählen. - 1-Fach-M.A.:
Prüfer:in im Abschlussmodul und Themensteller:in für die M.A.-Arbeit dürfen identisch sein. Das gilt auch für Prüfer:in im Abschlussmodul und Zweitgutachter:in für die M.A.-Arbeit. Auch die:den Lehrende:n, bei der:dem Sie Modulprüfungen in den Aufbaumodulen erbracht haben, dürfen Sie sowohl als Prüfer:in für das Abschlussmodul als auch als Erstgutachter:in für die M.A.-Arbeit wählen.
- Die mündliche Modulprüfung eines Abschlussmoduls dauert 45 Minuten und umfasst drei hinreichend unterschiedliche Themen eines Teilfaches, die Sie mit der:dem Prüfer:in individuell absprechen.
- Es gilt: Weder die konkreten Themen von Modulprüfungen in Aufbaumodulen untereinander noch die Themen des Abschlussmoduls noch das Thema der M.A.-Arbeit dürfen übereinstimmen (sog. „Doublettierungsverbot“). Allerdings darf natürlich ein Thema für das Abschlussmodul gewählt werden, das Gegenstand eines Hauptseminars gewesen ist (nicht aber Gegenstand der Modulprüfung).