Themen und Themenwahl: Welche Regelungen gelten für das Abschlussmodul?
Im 2-Fächer-M.A.-Studienfach Germanistik müssen Sie ein Abschlussmodul im Teilfach der Spezialisierung absolvieren (P1).
Im 1-Fach-M.A.-Studiengang Germanistik müssen Sie ein Abschlussmodul im Teilfach der Spezialisierung (P1) und ein weiteres Abschlussmodul im 2. Teilfach absolvieren (P2).
Ein Abschlussmodul umfasst Selbststudien im Umfang von 5 CP (= 150 Zeitstunden Workload) und endet mit einer mündlichen Modulprüfung.
Die Anmeldung zu einem Abschlussmodul erfolgt über das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie; weitere Informationen dazu finden Sie hier (1-Fach-M.A.) bzw. hier (2-Fächer-M.A.).
Prüfer(innen):
Prüfer(in) im Abschlussmodul dürfen nur Mitarbeiter(innen) des Germanistischen Instituts sein, denen eine Prüfungsberechtigung für den M.A. erteilt wurde, vgl. hier.
2-Fächer-M.A.:
Prüfer(in) im Abschlussmodul und Themensteller(in) für die M.A.-Arbeit dürfen nicht identisch sein. Das gilt nicht für Prüfer(in) im Abschlussmodul und Zweitgutachter(in) für die M.A.-Arbeit. Auch die/den Lehrende(n), bei der/dem Sie Ihre Modulprüfungen in den Aufbaumodulen erbracht haben, dürfen Sie sowohl als Prüfer(in) für das Abschlussmodul als auch als Themensteller(in) für die M.A.-Arbeit wählen.
1-Fach-M.A.:
Prüfer(in) im Abschlussmodul und Themensteller(in) für die M.A.-Arbeit dürfen identisch sein. Das gilt auch für Prüfer(in) im Abschlussmodul und Zweitgutachter(in) für die M.A.-Arbeit. Auch die/den Lehrende(n), bei der/dem Sie Ihre Modulprüfungen in den Aufbaumodulen erbracht haben, dürfen Sie sowohl als Prüfer(in) für das Abschlussmodul als auch als Themensteller(in) für die M.A.-Arbeit wählen.
Die mündliche Modulprüfung eines Abschlussmoduls dauert 45 Minuten und umfasst drei hinreichend unterschiedliche Themen eines Teilfaches, die Sie mit der Prüferin/dem Prüfer individuell absprechen.
Es gilt: Weder die konkreten Themen von Modulprüfungen in Aufbaumodulen untereinander noch die Themen das Abschlussmoduls noch das Thema der M.A.-Arbeit dürfen übereinstimmen (sog. „Doublettierungsverbot“). Allerdings darf natürlich ein Thema für das Abschlussmodul gewählt werden, das Gegenstand eines Hauptseminars gewesen ist (nicht aber Gegenstand der Modulprüfung).