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Darf ich bereits Veranstaltungen für den Master studieren, obwohl ich mein B.A.-Studium noch nicht beendet habe?

Nein.

Sie können nur Studien- und Prüfungsleistungen für einen Studiengang erbringen, für den Sie eingeschrieben sind. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen, insbesondere gibt es kein sog. Übergangssemester.

Hinweise zur am 31.03.2024 ausgelaufenen Kulanzregelung