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— | studienorganisation:allgemeines:fremdsprachenkenntnisse [2017/04/21 13:32] – haendel | ||
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+ | {{tag> Studienorganisation_allgemein Ersti-Info Fremdsprachen Sprachnachweis}} | ||
+ | ====== Benötige ich Fremdsprachenkenntnisse? | ||
+ | =====B.A.===== | ||
+ | **Ja.** | ||
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+ | Laut Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) zur Gemeinsamen Prüfungsordnung (GPO) müssen Sie für das B.A.-Studienfach Germanistik((Für das andere Studienfach gelten möglicherweise andere Voraussetzungen; | ||
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+ | Üblicherweise können Sie die erforderlichen Sprachkenntnisse durch Ihr Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife nachweisen. Voraussetzung ist, dass Sie in der Regel | ||
+ | * eine 1. Fremdsprache (meist, aber nicht notwendigerweise Englisch) an der Schule ab der 5. Klasse kontinuierlich gelernt und mindestens ausreichend abgeschlossen haben (B2) und | ||
+ | * eine 2. Fremdsprache an der Schule mindestens 2½ Jahre kontinuierlich gelernt und mindestens ausreichend abgeschlossen haben (B1 mit Anteilen von B2). | ||
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+ | Wenn Sie -- aus welchen Gründen auch immer -- die erforderlichen Kenntnisse nicht durch Ihr Abiturzeugnis nachweisen können, haben Sie z. B. die Möglichkeit, | ||
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+ | Diese Sprachkenntnisse müssen Sie spätestens bei der Anmeldung zur ersten B.A.-Fachprüfung bzw. zum Abschlussmodul in Germanistik erworben haben! Und da die Sprachnachweise nicht in VSPL eingetragen werden, müssen Sie sie bei den Anmeldungen zu Prüfungen stets in geeigneter Form (Kopie des Abiturzeugnisses o. Ä.) dokumentieren. | ||
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+ | =====M.A. und M.Ed.===== | ||
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+ | In den germanistischen Master-Studiengängen (M.A. und M.Ed.) sind die o. g. Sprachkenntnisse Zulassungsvoraussetzung, | ||
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+ | =====Promotion===== | ||
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+ | Falls Sie eine Promotion in der Germanistik ins Auge fassen, sollten Sie die besonderen Sprachanforderungen in den germanistischen Teilfächern (ggf. Latinum) rechtzeitig prüfen (vgl. jeweils aktuelle [[http:// |