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studienorganisation:allgemeines:fremdsprachenkenntnisse

Benötige ich Fremdsprachenkenntnisse?

B.A.

Ja.1)

I. Erforderliche Deutschkenntnisse

Vorausgesetzt werden selbstverständlich adäquate Deutschkenntnisse (gemäß Prüfungsordnung). Studienbewerber:innen, „die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben“ (Gemeinsamen Prüfungsordnung – GPO, § 4, Abs. 3), müssen diese Deutschkenntnisse per Sprachzeugnis bereits bei der Bewerbung nachweisen. Bitte beachten Sie, dass dabei die Staatsangehörigkeit ausdrücklich keine Rolle spielt; maßgeblich ist der Erwerb der Studienqualifikation an einer deutschsprachigen Einrichtung.

II. Erforderliche Nachweise von Fremdsprachenkenntnissen für das B.A.-Studienfach Germanistik

Gemäß Fachspezifischen Bestimmungen (FSB – ‚Studienordnung‘) für das B.A.-Studienfach Germanistik nach GPO 2016 müssen Sie weiterhin folgende Fremdsprachenkenntnisse nachweisen:

Für das Bachelorstudium im Fach Germanistik wird […] der Nachweis von zwei Fremdsprachen, darunter Englisch, vorausgesetzt.
a) Als Fremdsprachen gelten neben den modernen Sprachen, die – wie Englisch – als Wissenschafts- bzw. Berufssprachen dienen, auch alte Sprachen, die – wie beispielsweise Latein, Graecum, Hebraicum – als Gegenstandssprachen z. B. alteuropäischer Kultur, aber auch als Berufssprachen in möglichen Berufsbereichen (Wissenschaft, Archiv, Dokumentation, Museum u. ä.) verlangt werden. Dabei werden die Sprachanforderungen nach Maßgabe des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen wie folgt festgesetzt: 1. Fremdsprache B2; 2. Fremdsprache B1 mit Anteilen von B2 (Schwerpunkt: fachorientiertes Leseverstehen).
b) Liegen die genannten Fremdsprachenkompetenzen zu Beginn des Studiums nicht vor, können diese bis zur Anmeldung zum Abschlussmodul P nachgeholt werden.“

III. Nachweismöglichkeiten für die Erfüllung der Sprachanforderungen

  1. Zeugnis oder Zertifikat über Kenntnisse moderner Fremdsprachen auf dem entsprechenden Kompetenzniveau, z. B. Abiturzeugnis mit ausgewiesener Einstufung nach Germeinsamem Europäischem Referenzrahmen (GER)2)
  2. In Fällen, in denen auf dem Abiturzeugnis für Kenntnisse moderner Fremdsprachen keine GER-Einstufung ausgewiesen ist, erfolgt die Festlegung des Kompetenzniveaus auf Basis des Merkblatts zum Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife des Schulministeriums NRW, Abschnitt II.f.
  3. Kurse moderner Fremdsprachen werden als Sprachnachweis anerkannt, sofern sie auf dem erforderlichen Niveau abgeschlossen werden. Für Sprachkurse, die an der RUB absolviert werden (z. B. im Optionalbereich), erfolgt der Nachweis durch die Kreditierung des bestandenen Kurses, sofern das erreichte Kompetenzniveau ausgewiesen wurde und dieses ausreicht. Für andere Kurse muss das GER-Kompetenzniveau ggf. durch ein Zertifikat o. ä. nachgewiesen werden.3)
  4. Ein durch entsprechendes Zeugnis nachgewiesenes Latinum/Graecum/Hebraicum mit entsprechender Zusatzprüfung wird analog zur 1. Fremdsprache (analog GER B2) gewertet. Im Fall von Latein handelt es sich um das ugs. als ‚Großes Latinum‘ bezeichnete Latinum.
  5. Nachgewiesene Lateinkenntnisse im Umfang des „Kleinen Latinums“ werden als 2. Fremdsprache (analog GER B1 mit Anteilen B2) gewertet. Grundlage für die Feststellung, ob ein „Kleines Latinum“ vorliegt, ist das u. a. Merkblatt zum Erwerb des Latinums des Schulministeriums NRW, insbes. Abschnitt 2.
    • Ein Nachweis dieser Lateinkenntnisse im Umfang des „Kleinen Latinum“ kann auch durch die bestandene Abschlussklausur an der Sprachübung Lateinisch II der RUB erfolgen.
    • Zeugnisse externer Anbieter werden als Lateinkenntnisse im Umfang des „Kleinen Latinum“ anerkannt, wenn sie den durch das Schulministerium vorgegebenen Anforderungen genügen, vgl. Merkblatt zu den Anforderungen in den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Lateinisch – Griechisch – Hebräisch bzw. Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch – Lateinisch – Hebräisch.

IV. Quellen/Merkblätter

V. Fehlende Sprachkenntnisse bis zur Anmeldung des Abschlussmoduls nachweisen!

Sofern Sie diese Fremdsprachen-Kriterien nicht erfüllen, müssen Sie entsprechende Sprachkurse belegen, um die erforderlichen Sprachkenntnisse nachzuweisen. Kenntnisse in den geforderten Fremdsprachen müssen bis zur bzw. bei der Anmeldung des Abschlussmoduls erworben bzw. nachgewiesen werden.

VI. Wichtige Hinweise zu den erforderlichen Fremdsprachenkenntnissen und deren Nachweis

  • Eine der beiden Sprachen muss Englisch sein.
  • Eine Pflicht, für Germanistik/Deutsch Lateinkenntnisse bzw. ein Latinum nachzuweisen, besteht nicht, sofern Sie die o. g. Fremdsprachenkenntnisse über andere Sprachen nachweisen können.
  • Falls Sie internationale:r Studierende:r sind, wird in der Regel Ihre Herkunfts-/Erstsprache (sofern nicht Deutsch) formal als 1. Fremdsprache (vgl. oben) gewertet. Der Nachweis erfolgt in der Regel durch entsprechende Abschlusszeugnisse (Studienzugangsberechtigung) in Ihrer Herkunfts-/Erstsprache.
  • Die o. g. Sprachkenntnisse müssen Sie spätestens bei der Anmeldung zum Abschlussmodul in Germanistik erworben haben.
  • Sprachnachweise werden für das Studienfach Germanistik nicht in eCampus erfasst. Daher müssen Sie sie bei den Anmeldungen zu Prüfungen stets in geeigneter Form (Scan des Abiturzeugnisses o. ä.) dokumentieren.
  • eCampus-Eintragungen von Fremdsprachenkenntnissen durch andere Fächer können ausschließlich dann akzeptiert werden, wenn aus der Eintragung ein entsprechendes Kompetenzniveau nach GER bzw. ein eindeutig formuliertes Kompetenzniveau im Falle alter Sprachen (z.B. „Kleines Latinum“) hervorgeht.

Master: M.A. Germanistik und M.Ed. Deutsch

Vorausgesetzt werden selbstverständlich adäquate Deutschkenntnisse (Niveau jeweils gemäß Prüfungsordnung), die Studienbewerber:innen, „die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben“ (GPO M.A., § 4, Abs.3; GPO M.Ed. analog), per Sprachzeugnis bereits bei der Bewerbung nachweisen müssen. Bitte beachten Sie, dass dabei die Staatsangehörigkeit ausdrücklich keine Rolle spielt; maßgeblich ist der Erwerb der Studienqualifikation an einer deutschsprachigen Einrichtung.

In den germanistischen Master-Studiengängen (M.A. und M.Ed.) sind die o. g. Sprachkenntnisse Zulassungsvoraussetzung, d. h. Sie müssen sie analog nachweisen, wenn Sie sich für den M.A. Germanistik oder den M.Ed. Deutsch immatrikulieren wollen. Das tun Sie in der Regel über Ihr B.A.-Zeugnis; falls Sie von einer anderen Universität kommen und die erforderlichen Sprachkenntnisse nicht mitbringen, würde Ihnen ggf. eine entsprechende Auflage erteilt werden, vgl. auch hier.

Promotion

Falls Sie eine Promotion in der Germanistik ins Auge fassen, sollten Sie die besonderen Sprachanforderungen in den germanistischen Teilfächern (ggf. Latinum) rechtzeitig prüfen (vgl. jeweils aktuelle Promotionsordnung der Fakultät für Philologie).

1)
Für das andere Studienfach gelten möglicherweise andere Voraussetzungen; bitte informieren Sie sich darüber im anderen Fach. Die Regelungen auf dieser Seite gelten ausschließlich für Germanistik/Deutsch.
2)
Vgl. hier.
3)
eCampus-Eintragungen von Fremdsprachenkenntnissen durch andere Fächer können ausschließlich dann akzeptiert werden, wenn aus der Eintragung ein entsprechendes Kompetenzniveau hervorgeht.
studienorganisation/allgemeines/fremdsprachenkenntnisse.txt · Zuletzt geändert: 2023/11/21 11:15 von haendel