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— | pruefungsorganisation:mastereducation:hausarbeit [2013/09/20 08:22] – haendel | ||
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+ | ======Prüfungsleistung: | ||
+ | Diese Prüfungsleistung melden Sie nicht über das Prüfungsamt an, sondern sprechen Sie direkt mit der Lehrperson des Hauptseminars ab, in dem Sie diese schriftliche Prüfungsleistung erbringen wollen. In Modul 2 und 3 können Sie diese Prüfungsleistung in Modul 2 und 3 in einem dortigen fachdidaktischen Hauptseminar absolvieren; | ||
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+ | Sobald Sie mit der Lehrperson die für Sie notwendigen Klärungen erreicht haben, startet die 6-Wochen-Frist, | ||
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+ | Es gibt für diese Prüfungsleistung keine/n ZweitgutachterIn. | ||
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+ | In der Studienordnung werden folgende Vorgaben für diese Hausarbeit gemacht (§ 8): | ||
+ | >>(4) Zwei der drei zu studierenden Module sind nach Wahl der Studierenden prüfungsrelevant (vgl. GPO-M.Ed. § 8 (3) In einem dieser beiden prüfungsrelevanten Module wird als Prüfungsleistung eine Schriftliche Hausarbeit geschrieben. [...]. Mit der Absprache der Hausarbeit [...] legen die Studierenden das betreffende Modul verbindlich als prüfungsrelevantes Modul fest. Diese [...] Prüfungsleistung[..] [kann] zweimal wiederholt werden. | ||
+ | >> | ||
+ | >>(5) Die Schriftliche Hausarbeit wird in einem fachdidaktischen bzw. fachwissenschaftlichen Hauptseminar des betreffenden Moduls geschrieben; |