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Diese Prüfungsleistung melden Sie nicht über das Prüfungsamt an, sondern sprechen Sie direkt mit der Lehrperson des Hauptseminars ab, in dem Sie diese schriftliche Prüfungsleistung erbringen wollen. In Modul 2 und 3 können Sie diese Prüfungsleistung in Modul 2 und 3 in einem dortigen fachdidaktischen Hauptseminar absolvieren; innerhalb von Modul 1 können Sie diese Arbeit wahlweise in einem dortigen literaturdidaktischen oder literaturwissenschaftlichen Hauptseminar schreiben.
Sobald Sie mit der Lehrperson die für Sie notwendigen Klärungen erreicht haben, startet die 6-Wochen-Frist, die sich auch die betreffende Lehrperson als zuständige/r PrüferIn notiert. Achten Sie auf die Einhaltung dieser Frist, bei Überschreitung wird die Arbeit mit „nicht ausreichend“ benotet. – Die Anmeldung sollte zeitnah im Anschluss an das betreffende Hauptseminar erfolgen, allerdings gibt es hier keine festgelegte Anmeldefrist.
Es gibt für diese Prüfungsleistung keine/n ZweitgutachterIn.
In der Studienordnung werden folgende Vorgaben für diese Hausarbeit gemacht (§ 8):
(4) Zwei der drei zu studierenden Module sind nach Wahl der Studierenden prüfungsrelevant (vgl. GPO-M.Ed. § 8 (3) In einem dieser beiden prüfungsrelevanten Module wird als Prüfungsleistung eine Schriftliche Hausarbeit geschrieben. […]. Mit der Absprache der Hausarbeit […] legen die Studierenden das betreffende Modul verbindlich als prüfungsrelevantes Modul fest. Diese […] Prüfungsleistung[..] [kann] zweimal wiederholt werden.
(5) Die Schriftliche Hausarbeit wird in einem fachdidaktischen bzw. fachwissenschaftlichen Hauptseminar des betreffenden Moduls geschrieben; ihr Umfang soll in der Regel ca. 25 Seiten (50.000 bis 60.000 Zeichen) betragen; die Bearbeitungsfrist umfasst 6 Wochen. Eine mit der Note „nicht ausreichend„ bewertete Hausarbeit wird innerhalb desselben Hauptseminars mit neuer Themenstellung und mit einer Bearbeitungsfrist von 6 Wochen wiederholt. Bei erneutem „nicht ausreichend“ müssen die Studierenden an einem weiteren, vergleichbaren Hauptseminar desselben Moduls teilnehmen und dort die erforderliche Hausarbeit mit neuer Themenstellung und mit einer Bearbeitungsfrist von 6 Wochen schreiben. Die Note der Hausarbeit wird als Modulnote des entsprechenden prüfungsrelevanten Moduls übernommen.