pruefungsorganisation:ma_2016:ma_asm

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-======Themen und Themenwahl: Welche Regelungen gelten für das Abschlussmodul?======+======Themen und Themenwahl: Welche Regelungen gelten für das Abschlussmodul? (nur GPO 2016 mit FSB 2016/18; nicht für GPO 2016 mit FSB 2021)======
  
   - Im 2-Fächer-M.A.-Studienfach Germanistik müssen Sie ein Abschlussmodul im Teilfach der Spezialisierung absolvieren (P1).   - Im 2-Fächer-M.A.-Studienfach Germanistik müssen Sie ein Abschlussmodul im Teilfach der Spezialisierung absolvieren (P1).
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   - Ein Abschlussmodul umfasst Selbststudien im Umfang von 5 CP (= 150 Zeitstunden Workload) und endet mit einer mündlichen Modulprüfung.   - Ein Abschlussmodul umfasst Selbststudien im Umfang von 5 CP (= 150 Zeitstunden Workload) und endet mit einer mündlichen Modulprüfung.
   - Die **Anmeldung** zu einem Abschlussmodul erfolgt über das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie; weitere Informationen dazu finden Sie [[:pruefungsorganisation:ma_2016:ma_1-fach_anmeldung_asm|hier]] (1-Fach-M.A.) bzw. [[:pruefungsorganisation:ma_2016:ma_2-fach_anmeldung_asm|hier]] (2-Fächer-M.A.).   - Die **Anmeldung** zu einem Abschlussmodul erfolgt über das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie; weitere Informationen dazu finden Sie [[:pruefungsorganisation:ma_2016:ma_1-fach_anmeldung_asm|hier]] (1-Fach-M.A.) bzw. [[:pruefungsorganisation:ma_2016:ma_2-fach_anmeldung_asm|hier]] (2-Fächer-M.A.).
-  - **Prüfer(innen):** +  - **Prüfer:innen:** 
-    - Prüfer(in) im Abschlussmodul dürfen nur Mitarbeiter(innendes Germanistischen Instituts sein, denen eine Prüfungsberechtigung für den M.A. erteilt wurde, vgl. [[http://www.dekphil.rub.de/pruefungsamt/pruefungsberechtigte.html#2|hier]]. +    - Prüfer:innnen im Abschlussmodul dürfen nur Mitarbeiter:innen des Germanistischen Instituts sein, denen eine Prüfungsberechtigung für den M.A. erteilt wurde, vgl. [[http://www.dekphil.rub.de/pruefungsamt/pruefungsberechtigte.html#2|hier]]. 
-    - 2-Fächer-M.A.:\\ Prüfer(inim Abschlussmodul und Themensteller(infür die M.A.-Arbeit dürfen **nicht identisch** sein. Das gilt nicht für Prüfer(inim Abschlussmodul und Zweitgutachter(infür die M.A.-Arbeit. Auch die/den Lehrende(n), bei der/dem Sie Ihre Modulprüfungen in den Aufbaumodulen erbracht haben, dürfen Sie sowohl als Prüfer(infür das Abschlussmodul als auch als Themensteller(infür die M.A.-Arbeit wählen. +    - 2-Fächer-M.A.:\\ Prüfer:in im Abschlussmodul und Erstgutachter:in für die M.A.-Arbeit dürfen **nicht identisch** sein. Das gilt nicht für Prüfer:in im Abschlussmodul und Zweitgutachter:in für die M.A.-Arbeit. Auch die:den Lehrende:n, bei der:dem Sie Modulprüfungen in den Aufbaumodulen erbracht haben, dürfen Sie sowohl als Prüfer:in für das Abschlussmodul als auch als Erstgutachter:in für die M.A.-Arbeit wählen. 
-    - 1-Fach-M.A.:\\ Prüfer(inim Abschlussmodul und Themensteller(infür die M.A.-Arbeit dürfen identisch sein. Das gilt auch für Prüfer(inim Abschlussmodul und Zweitgutachter(infür die M.A.-Arbeit. Auch die/den Lehrende(n), bei der/dem Sie Ihre Modulprüfungen in den Aufbaumodulen erbracht haben, dürfen Sie sowohl als Prüfer(infür das Abschlussmodul als auch als Themensteller(infür die M.A.-Arbeit wählen. +    - 1-Fach-M.A.:\\ Prüfer:in im Abschlussmodul und Themensteller:in für die M.A.-Arbeit dürfen identisch sein. Das gilt auch für Prüfer:in im Abschlussmodul und Zweitgutachter:in für die M.A.-Arbeit. Auch die:den Lehrende:n, bei der:dem Sie Modulprüfungen in den Aufbaumodulen erbracht haben, dürfen Sie sowohl als Prüfer:in für das Abschlussmodul als auch als Erstgutachter:in für die M.A.-Arbeit wählen. 
-  - Die mündliche Modulprüfung eines Abschlussmoduls dauert 45 Minuten und umfasst **drei hinreichend unterschiedliche Themen eines Teilfaches**, die Sie mit der Prüferin/dem Prüfer individuell absprechen. +  - Die mündliche Modulprüfung eines Abschlussmoduls dauert 45 Minuten und umfasst **drei hinreichend unterschiedliche Themen eines Teilfaches**, die Sie mit der:dem Prüfer:in individuell absprechen. 
-  - **Es gilt:** Weder die konkreten Themen von Modulprüfungen in Aufbaumodulen untereinander noch die Themen das Abschlussmoduls noch das Thema der M.A.-Arbeit dürfen übereinstimmen (sog. „Doublettierungsverbot“). Allerdings darf natürlich ein Thema für das Abschlussmodul gewählt werden, das Gegenstand eines Hauptseminars gewesen ist (nicht aber Gegenstand der Modulprüfung).+  - **Es gilt:** Weder die konkreten Themen von Modulprüfungen in Aufbaumodulen untereinander noch die Themen des Abschlussmoduls noch das Thema der M.A.-Arbeit dürfen übereinstimmen (sog. „Doublettierungsverbot“). Allerdings darf natürlich ein Thema für das Abschlussmodul gewählt werden, das Gegenstand eines Hauptseminars gewesen ist (nicht aber Gegenstand der Modulprüfung).
pruefungsorganisation/ma_2016/ma_asm.1540363410.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/12 12:31 (Externe Bearbeitung)