Inhaltsverzeichnis

Was muss ich bei der Bewerbung berücksichtigen, wenn ich bislang noch nicht in Deutschland studiert und/oder die Allgemeine Hochschulreife nicht in Deutschland erlangt habe?

Wenn Sie in Ihrem Heimatland (bzw. in dem Land, in dem Ihre Hochschulzugangsberechtigung erteilt wurde) nicht studiert haben und planen, Ihr gesamtes (B.A.-)Studium an der Ruhr-Universität zu absolvieren:

Wenn Sie bereits in Ihrem Heimatland in einem Germanistik- (oder vergleichbaren) Studiengang eingeschrieben sind und ein oder zwei Semester im Rahmen eines Austauschprogramms an der Ruhr-Universität verbringen möchten:

Wenn Sie in Ihrem Heimatland bereits den B.A.-Abschluss (oder einen vergleichbaren Abschluss) im Fach Germanistik erworben haben und sich nun für einen Studienplatz in einem Masterstudiengang bewerben möchten:

Muss ich einen Nachweis über das obligatorische Beratungsgespräch für einen Masterstudiengang erbringen und falls ja, wie?