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studienorganisation:neue_gpo_2016

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Für wen gelten die neuen Fachspezifischen Bestimmungen im B.A. (GPO 2016, FSB 2018)?

  1. Falls Sie sich zum Wintersemester 2018/19 oder später an der RUB für den 2-Fach-B.A.-Studiengang eingeschrieben haben, gilt für Sie die entsprechende Gemeinsame Prüfungsordnung B.A. (GPO) 2016 mit den Fachspezifischen Bestimmungen (FSB 2018).
  2. Falls Sie vor dem WS 16/17 bereits für den 2-Fach-B.A.-Studiengang an der RUB immatrikuliert waren und zum WS 18/19 oder später nur das Studienfach im Rahmen dieses Studiengangs gewechselt haben (etwa von Nihilistik zur Germanistik), gilt für Sie die GPO, die auch vorher für Sie galt. Damit gelten für Sie dann auch andere FSB.

Hinweise

  • Zum Unterschied von Prüfungsordnung und FSB vgl. hier.
  • Die Passung von GPO und FSB im B.A. können Sie hier einsehen.
  • Der Begriff PO-Version meint hier in der Regel die FSB. Warum das nicht auch in CampusOffice entsprechend benannt werden kann, fragen Sie bitte die IT-Services der RUB.

Die GPO 2016 und die GPO 2016 mit FSB 2018 unterscheiden sich lediglich strukturell (Veränderung der Kreditierung der Grundkurs- und Vertiefungsmodule); weder die Zahl der zu belegenden Veranstaltungen und der zu erbringenden Modulprüfungen noch die Wertigkeit der Module im Hinblick auf die Fachnote Germanistik haben sich verändert.

Ein Wechsel zu den neuen FSB ist daher weder sinnvoll noch empfehlenswert!

studienorganisation/neue_gpo_2016.1539782083.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/12 12:31 (Externe Bearbeitung)