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studienorganisation:m_allg:uebergangssemester

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Darf ich bereits Veranstaltungen für den Master studieren, obwohl ich mein B.A.-Studium noch nicht beendet habe ("Übergangssemester")?

Grundsätzlich können Sie nur Veranstaltungen für den Studiengang studieren, für den Sie auch eingeschrieben sind.

Allerdings gibt es am Germanistischen Institut eine Kulanzregelung, nach der Sie für den M.A. Germanistik und den M.Ed. Deutsch (genau) ein sog. Übergangssemester in Anspruch nehmen dürfen. Das bedeutet konkret, dass Sie im letzten Semester Ihres B.A.-Studiums bereits Veranstaltungen für den M.A. (1-Fach- und 2-Fächer-Studiengang) und M.Ed. (Studienfach Deutsch) belegen können, die ihnen auch im Master-Studiengang angerechnet werden, sofern Sie diesen direkt im Anschluss (= im Folgesemester) beginnen (Zeitpunkt der Umschreibung).

Formale Voraussetzung ist allerdings, dass Sie in der Germanistik bereits alle B.A.-Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben müssen; lediglich im zweiten Studienfach dürfen noch B.A.-Studien-/Prüfungsleistungen fehlen. Für die Erfüllung dieser formalen Voraussetzung müssen Sie Sorge tragen; sie wird grundsätzlich erst nachträglich geprüft, d. h. wenn Sie die Anerkennung der im Übergangssemester belegten Veranstaltungen wünschen.

Bitte beachten Sie:

  • Eine formale Anmeldung zum Übergangssemester o.ä. ist nicht erforderlich.
  • Früher belegte Veranstaltungen werden grundsätzlich nicht angerechnet.
  • Modulprüfungen oder Prüfungsleistungen für den M.A. Germanistik und den M.Ed. Deutsch können im Übergangssemester nicht abgelegt werden.
studienorganisation/m_allg/uebergangssemester.1585156562.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/12 12:31 (Externe Bearbeitung)