Darf ich zweimal das gleiche Schwerpunktmodul (SM) belegen?

Nein. Die Fachspezifischen Bestimmungen (§ 5) sagen hierzu (Hervorhebung hinzugefügt):

Studierende können die Schwerpunktmodule in einem Teilfach oder in zwei Teilfächern absolvieren. Falls zwei Schwerpunktmodule aus einem Teilfach absolviert werden, muss es sich um unterschiedliche Schwerpunktmodu-le innerhalb dieses Teilfaches handeln.

Beide SM dürfen also aus dem gleichen Teilfach stammen, müssen aber unterschiedliche SM sein: Zwei linguistische SM sind zum Beispiel gestattet, sofern es sich um zwei unterschiedliche linguistische SM handelt!