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Grundsätzlich gilt für Sie die (G)PO, die zum Zeitpunkt Ihrer Immatrikulation in Kraft ist bzw. war.
Das bedeutet konkret:
Ausnahmen sind grundsätzlich nicht möglich!
Bitte beachten Sie, dass es einen Unterschied zwischen (G)PO und FSB gibt. FSB stellen die fachscharfe Regelung zu einer allgemeinen (G)PO dar; der Begriff FSB ersetzt damit den tradierten Begriff Studienordnung, meint aber grundsätzlich das Gleiche.
Es gilt:
Aus nicht ersichtlichen Gründen kann in CampusOffice keine Eintragung wie „GPO 2013, FSB 2016“ (Beispiel oben) erfolgen; stattdessen erscheint dort etwa für das oben genannte Beispiel unter Fachabschlusskombination
:
Deutsch, Master (Lehramt) – PO-Version 2016 – [Fachsemester]
.
Übersichten über (G)PO und zugehörige FSB finden Sie unter den folgenden Links:
Ein Wechsel in eine neue (G)PO ist in der Regel ohne Probleme möglich; wenn Sie allerdings erst einmal zu einer neuen PO gewechselt haben, ist ein ‚Rück-Wechseln‘ zur alten (G)PO nicht mehr möglich!
Unabhängig davon können Ihnen selbstverständlich Leistungen aus alten (G)PO für eine neue (G)PO angerechnet werden; in der Germanistik ist dafür der Kustos zuständig. Details finden Sie hier.