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Welche (Gemeinsame) Prüfungsordnung (PO/GPO) bzw. welche Fachspezifische Bestimmung (FSB) gilt für mich?

Grundsätzlich gilt für Sie die (G)PO, die zum Zeitpunkt Ihrer Immatrikulation in Kraft ist bzw. war.

Das bedeutet konkret:

Ausnahmen sind grundsätzlich nicht möglich.

(Gemeinsame) Prüfungsordnung (PO/GPO) versus Fachspezifische Bestimmungen (FSB)

Bitte beachten Sie, dass es einen Unterschied zwischen (G)PO und FSB gibt. FSB stellen die fachscharfe Regelung zu einer allgemeinen, in der Regel fächerübergreifenden (G)PO dar. Der Begriff FSB ersetzt damit den tradierten Begriff Studienordnung, meint aber grundsätzlich das Gleiche.

Es gilt:

  1. FSB können sich für ein Fach verändern, ohne dass sich auch die zugrunde liegende (G)PO verändert. Das trifft zum Beispiel für das B.A.-Studienfach Deutsch zu: Ab Wintersemester 2018/19 gelten für dieses Fach neue FSB (FSB 2018); die GPO ist aber nach wie vor die GPO 2016.
  2. Der Wechsel zu neueren FSB kann auch nur für ein Fach erfolgen, sofern damit kein PO-/GPO-Wechsel verbunden ist.
  3. Wechseln Sie innerhalb eines Studiengangs ein Studienfach, gilt: Die (G)PO bleibt bestehen, für das neue Studienfach studieren Sie allerdings nach den jeweils aktuellen FSB.

    Beispiel: Sie studieren im 2-Fach-B.A. seit dem Wintersemester 2016/17 die Studienfächer Klassische Philologie und Angewandte Nihilistik. Zum Wintersemester 2018/19 wechseln Sie vom Studienfach Angewandte Nihilistik zum Studienfach Germanistik. Grundsätzlich gilt für Sie weiterhin die GPO 2016; im Studienfach Germanistik studieren Sie allerdings nach den FSB 2018 zur GPO 2016.

eCampus: PO-Version …

Aus nicht ersichtlichen Gründen kann in eCampus keine Eintragung wie „GPO 2016, FSB 2018“ (Beispiel oben) erfolgen; stattdessen erscheint dort etwa für das oben genannte Beispiel unter Fachabschlusskombination:
Germanistik, Bachelor (zwei Fächer) mit Optionalbereich – PO-Version 2018 – [Fachsemester].

Übersichten über (G)PO und zugehörige FSB finden Sie unten auf dieser Seite.

Wechsel in eine neuere (G)PO

Ein Wechsel in eine neue (G)PO ist in der Regel ohne Probleme möglich; wenn Sie allerdings erst einmal zu einer neuen PO gewechselt haben, ist ein ‚Rück-Wechseln‘ zur alten (G)PO nicht mehr möglich!

Unabhängig davon können Ihnen selbstverständlich Leistungen aus alten (G)PO für eine neue (G)PO angerechnet werden; in der Germanistik ist dafür der Kustos zuständig. Details finden Sie hier.