studienorganisation:allgemeines:ln_in_fv

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Darf ich in Freien Veranstaltungen Modulprüfungen (MP) erbringen?

Nein. Die Fachspezifischen Bestimmungen sagen hierzu (§ 5): „. Die Erbringung von benoteten Studienleistungen oder Modulprüfungen in den Freien Veranstaltungen ist nicht möglich.“

Das bedeutet konkret:

  1. In einem Modul kann nur eine Modulprüfung abgelegt werden, und zwar in der Kernveranstaltung.
  2. In Freien Veranstaltungen kann keine Modulprüfung abgelegt werden – Sie belegen ja hier modulungebundene Veranstaltungen, sodass eine Modulprüfung keinen Sinn ergibt.

Analog dazu können Sie selbstverständlich auch Modulprüfungen, die Sie möglicherweise in Modulen (entgegen 1.) zusätzlich zur geforderten Modulprüfung in der Kernveranstaltung abgelegt haben, nicht als überschießende CP für die Freien Veranstaltungen anrechnen lassen.

studienorganisation/allgemeines/ln_in_fv.1556616754.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/12 12:31 (Externe Bearbeitung)