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Nein. Die Fachspezifischen Bestimmungen sagen hierzu (§ 5): „. Die Erbringung von benoteten Studienleistungen oder Modulprüfungen in den Freien Veranstaltungen ist nicht möglich.“
Das bedeutet konkret:
Analog dazu können Sie selbstverständlich auch Modulprüfungen, die Sie möglicherweise in Modulen (entgegen 1.) zusätzlich zur geforderten Modulprüfung in der Kernveranstaltung abgelegt haben, nicht als überschießende CP für die Freien Veranstaltungen anrechnen lassen.