Vorgehen und Handhabung
- Die Initiative zur Erbringung von Independent Studies geht in der Regel von den Studierenden aus, d. h. im Rahmen eines Hauptseminars (im Folgenden: Kernveranstaltung) artikuliert ein:e Studierende:r außerhalb der Themen der Modulprüfung (mündliche Prüfung oder schriftliche Hausarbeit) besonderes Interesse an der Weiterverfolgung und Erforschung einer bestimmten Fragestellung, die im Seminar angeregt wurde. Darüber hinaus können auch der:die Lehrende der Kernveranstaltung geeignete Studierende ansprechen und zur Erbringung von Independent Studies ermuntern.
- Die:der Lehrende der Kernveranstaltung ist grundsätzlich die:der Betreuer:in der Independent Studies; die Zustimmung zur Erbringung von Independent Studies wird an bestimmte Kriterien genüpft, u. a.:
- besondere Leistungsstärke der:des Studierenden,
- Beherrschung der Techniken wissenschaftlichen Arbeitens,
- Nachweis, dass größerer Projekte eigenständig durchgeführt werden können.
- Das vorgeschlagene Forschungsprojekt muss
- im durch die vorgesehene Kreditierung angegebenen zeitlichen Umfang absolviert werden können, also mit einem Zeitaufwand von 90 Zeitstunden (Independent Studies im B.A.) oder 120 Zeitstunden (Independent Studies im M.A.),
- inhaltlich anspruchsvolle Fragestellungen der Seminardiskussionen oder -gegenstände weiterführen,
- in einem Exposé skizziert werden, das zusätzlich deutlich macht, dass die o. g. Kriterien erfüllt werden.
- Nur, wenn das Exposé die Ansprüche an eine eigenständige, avancierte Forschungsleistung erfüllt, gibt die:der betreuende Lehrende die Zustimmung zur Durchführung des Projekts und vereinbart mit der:dem Studierenden ggf. Beratungstermine sowie einen Zeitkorridor zur Abgabe der Independent Studies.
- Für die Studierenden besteht kein Rechtsanspruch auf die Nutzung dieser Forschungsform.
Bitte starten Sie keine Independent Studies, falls Sie (noch) keine Zustimmung der:des Lehrenden der Kernveranstaltung haben.