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studienorganisation:allgemeines:fremdsprachenkenntnisse

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 =====B.A.===== =====B.A.=====
-**Ja.** 
  
-Laut Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) zur Gemeinsamen Prüfungsordnung (GPO) müssen Sie für das B.A.-Studienfach Germanistik((Für das andere Studienfach gelten möglicherweise andere Voraussetzungen; bitte informieren Sie sich darüber im anderen Fach!)) bis zur Anmeldung der ersten Fachprüfung respektive zum Abschlussmodul in Germanistik Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachweisen, darunter Englisch. Vorausgesetzt werden selbstverständlich auch adäquate Deutschkenntnisse.+**Ja.**((Für das andere Studienfach gelten möglicherweise andere Voraussetzungen; bitte informieren Sie sich darüber im anderen Fach. Die Regelungen auf dieser Seite gelten ausschließlich für Germanistik/Deutsch.))
  
-Üblicherweise können Sie die erforderlichen Sprachkenntnisse durch Ihr Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife nachweisenVoraussetzung ist, dass Sie in der Regel +====IErforderliche Deutschkenntnisse==== 
-  * eine 1Fremdsprache (meistaber nicht notwendigerweise Englisch) an der Schule ab der 5. Klasse kontinuierlich gelernt und mindestens ausreichend abgeschlossen haben (B2und +Vorausgesetzt werden selbstverständlich adäquate Deutschkenntnisse (gemäß Prüfungsordnung)Studienbewerber:innen„die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben“ (Gemeinsamen Prüfungsordnung -- GPO, § 4, Abs. 3), müssen diese Deutschkenntnisse per Sprachzeugnis bereits bei der Bewerbung nachweisenBitte beachten Sie, dass dabei die Staatsangehörigkeit ausdrücklich keine Rolle spielt; maßgeblich ist der Erwerb der Studienqualifikation an einer deutschsprachigen Einrichtung.
-  * eine 2Fremdsprache an der Schule mindestens 2½ Jahre kontinuierlich gelernt und mindestens ausreichend abgeschlossen haben (B1 mit Anteilen von B2).+
  
-Wenn Sie -- aus welchen Gründen auch immer -- die erforderlichen Kenntnisse nicht durch Ihr Abiturzeugnis nachweisen könnenhaben Sie zB. die Möglichkeitim Optionalbereich entsprechende Kurse zu besuchen**Als Sprachnachweis anerkannt werden diese Kurse in der Regelwenn sie mit dem erforderlichen Sprachniveau abschließen.**+====II. Erforderliche Nachweise von Fremdsprachenkenntnissen für das B.A.-Studienfach Germanistik==== 
 +Gemäß Fachspezifischen Bestimmungen (FSB -- 'Studienordnung') für das B.A.-Studienfach Germanistik nach GPO 2016 müssen Sie weiterhin folgende Fremdsprachenkenntnisse nachweisen
 +>Für das Bachelorstudium im Fach Germanistik wird […] der Nachweis von zwei Fremdsprachendarunter Englisch, vorausgesetzt.\\ a) Als Fremdsprachen gelten neben den modernen Sprachen, die – wie Englisch – als Wissenschafts- bzwBerufssprachen dienen, auch alte Sprachen, die – wie beispielsweise LateinGraecum, Hebraicum – als Gegenstandssprachen zB. alteuropäischer Kultur, aber auch als Berufssprachen in möglichen Berufsbereichen (WissenschaftArchiv, Dokumentation, Museum u. ä.) verlangt werden. Dabei werden die Sprachanforderungen nach Maßgabe des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen wie folgt festgesetzt: 1. Fremdsprache B2; 2. Fremdsprache B1 mit Anteilen von B2 (Schwerpunkt: fachorientiertes Leseverstehen).\\ b) Liegen die genannten Fremdsprachenkompetenzen zu Beginn des Studiums nicht vor, können diese bis zur Anmeldung zum Abschlussmodul P nachgeholt werden.
  
-Diese Sprachkenntnisse müssen Sie spätestens bei der Anmeldung zur ersten B.A.-Fachprüfung bzwzum Abschlussmodul in Germanistik erworben haben! Und da die Sprachnachweise nicht in VSPL eingetragen werden, müssen Sie sie bei den Anmeldungen zu Prüfungen stets in geeigneter Form (Kopie des Abiturzeugnisses o. Ä.) dokumentieren+====III. Nachweismöglichkeiten für die Erfüllung der Sprachanforderungen==== 
-  +  - Zeugnis oder Zertifikat über Kenntnisse moderner Fremdsprachen auf dem entsprechenden Kompetenzniveau, z. B. Abiturzeugnis mit ausgewiesener Einstufung nach Germeinsamem Europäischem Referenzrahmen (GER)((Vgl. [[https://www.europaeischer-referenzrahmen.de/|hier]].)) 
-  +  - In Fällen, in denen auf dem Abiturzeugnis für Kenntnisse moderner Fremdsprachen keine GER-Einstufung ausgewiesen ist, erfolgt die Festlegung des Kompetenzniveaus auf Basis des Merkblatts zum Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife des Schulministeriums NRW, Abschnitt II.f. 
-=====M.Aund M.Ed.=====+  - Kurse moderner Fremdsprachen werden als Sprachnachweis anerkanntsofern sie auf dem erforderlichen Niveau abgeschlossen werden. Für Sprachkurse, die an der RUB absolviert werden (z. B. im Optionalbereich), erfolgt der Nachweis durch die Kreditierung des bestandenen Kurses, sofern das erreichte Kompetenzniveau ausgewiesen wurde und dieses ausreicht. Für andere Kurse muss das GER-Kompetenzniveau ggf. durch ein Zertifikat o. ä. nachgewiesen werden.((eCampus-Eintragungen von Fremdsprachenkenntnissen durch andere Fächer können ausschließlich dann akzeptiert werden, wenn aus der Eintragung ein entsprechendes Kompetenzniveau hervorgeht.)
 +  - Ein durch entsprechendes Zeugnis nachgewiesenes Latinum/Graecum/Hebraicum mit entsprechender Zusatzprüfung wird analog zur 1. Fremdsprache (analog GER B2) gewertet. Im Fall von Latein handelt es sich um das ugs. als ‚Großes Latinum‘ bezeichnete Latinum
 +  - Nachgewiesene Lateinkenntnisse im Umfang des „Kleinen Latinums“ werden als 2. Fremdsprache (analog GER B1 mit Anteilen B2) gewertet. Grundlage für die Feststellung, ob ein „Kleines Latinum“ vorliegt, ist das u. a. Merkblatt zum Erwerb des Latinums des Schulministeriums NRW, insbes. Abschnitt 2. 
 +    * Ein Nachweis dieser Lateinkenntnisse im Umfang des „Kleinen Latinum“ kann auch durch die bestandene Abschlussklausur an der Sprachübung Lateinisch II der RUB erfolgen. 
 +    * Zeugnisse externer Anbieter werden als Lateinkenntnisse im Umfang des „Kleinen Latinum“ anerkannt, wenn sie den durch das Schulministerium vorgegebenen Anforderungen genügen, vglMerkblatt zu den Anforderungen in den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Lateinisch – Griechisch – Hebräisch bzwMerkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch – Lateinisch – Hebräisch.
  
-In den germanistischen Master-Studiengängen (M.A. und M.Ed.) sind die o. g. Sprachkenntnisse Zulassungsvoraussetzung, d. h. Sie müssen Sie nachweisen, wenn Sie sich für den M.A. Germanistik oder den M.Ed. Deutsch immatrikulieren wollen. Das tun Sie in der Regel über Ihr B.A.-Zeugnis; falls Sie von einer anderen Universität kommen und die erforderlichen Sprachkenntnisse nicht mitbringen, würde Ihnen ggf. eine entsprechende Auflage gemacht, vgl. auch [[:qehw|hier]].+====IV. Quellen/Merkblätter==== 
 +  * Merkblatt zum Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife: https://www.schulministerium.nrw/sites/default/files/documents/Merkblatt-zum-Zeugnis-der-allgemeinen-Hochschulreife.pdf 
 +  * Merkblatt zum Erwerb des Latinums: https://www.schulministerium.nrw/sites/default/files/documents/Merkblatt-zum-Erwerb-des-Latinums.pdf 
 +  * Anforderungen in den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Lateinisch – Griechisch – Hebräisch: https://www.bra.nrw.de/system/files/media/document/file/merkblatt_4.pdf 
 +  * Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch – Lateinisch – Hebräisch: https://www.ruhr-uni-bochum.de/klass-phil/pdf2/Merkblatt_Erweiterungspruefung.pdf 
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 +====V. Fehlende Sprachkenntnisse bis zur Anmeldung des Abschlussmoduls nachweisen!==== 
 +Sofern Sie diese Fremdsprachen-Kriterien nicht erfüllen, müssen Sie entsprechende Sprachkurse belegen, um die erforderlichen Sprachkenntnisse nachzuweisen. Kenntnisse in den geforderten Fremdsprachen müssen bis zur bzw. bei der Anmeldung des Abschlussmoduls erworben bzw. nachgewiesen werden. 
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 +====VI. Wichtige Hinweise zu den erforderlichen Fremdsprachenkenntnissen und deren Nachweis==== 
 +  * Eine der beiden Sprachen **muss** Englisch sein. 
 +  * Eine Pflicht, für Germanistik/Deutsch Lateinkenntnisse bzw. ein Latinum nachzuweisen, besteht nicht, sofern Sie die o. g. Fremdsprachenkenntnisse über andere Sprachen nachweisen können. 
 +  * Falls Sie internationale:r Studierende:r sind, wird in der Regel Ihre Herkunfts-/Erstsprache (sofern nicht Deutsch) formal als 1. Fremdsprache (vgl. oben) gewertet. Der Nachweis erfolgt in der Regel durch entsprechende Abschlusszeugnisse (Studienzugangsberechtigung) in Ihrer Herkunfts-/Erstsprache. 
 +  * Die o. g. Sprachkenntnisse müssen Sie spätestens bei der Anmeldung zum Abschlussmodul in Germanistik erworben haben. 
 +  * Sprachnachweise werden für das Studienfach Germanistik __nicht__ in eCampus erfasst. Daher müssen Sie sie bei den Anmeldungen zu Prüfungen stets in geeigneter Form (Scan des Abiturzeugnisses o. ä.) dokumentieren.  
 +  * eCampus-Eintragungen von Fremdsprachenkenntnissen durch andere Fächer können ausschließlich dann akzeptiert werden, wenn aus der Eintragung ein entsprechendes Kompetenzniveau nach GER bzw. ein eindeutig formuliertes Kompetenzniveau im Falle alter Sprachen (z.B. "Kleines Latinum") hervorgeht. 
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 +=====Master: M.A. Germanistik und M.Ed. Deutsch===== 
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 +Vorausgesetzt werden selbstverständlich adäquate Deutschkenntnisse (Niveau jeweils gemäß Prüfungsordnung), die Studienbewerber:innen, "die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben" (GPO M.A., § 4, Abs.3; GPO M.Ed. analog), per Sprachzeugnis bereits bei der Bewerbung nachweisen müssen. Bitte beachten Sie, dass dabei die Staatsangehörigkeit ausdrücklich keine Rolle spielt; maßgeblich ist der Erwerb der Studienqualifikation an einer deutschsprachigen Einrichtung. 
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 +In den germanistischen Master-Studiengängen (M.A. und M.Ed.) sind die o. g. Sprachkenntnisse Zulassungsvoraussetzung, d. h. Sie müssen sie analog nachweisen, wenn Sie sich für den M.A. Germanistik oder den M.Ed. Deutsch immatrikulieren wollen. Das tun Sie in der Regel über Ihr B.A.-Zeugnis; falls Sie von einer anderen Universität kommen und die erforderlichen Sprachkenntnisse nicht mitbringen, würde Ihnen ggf. eine entsprechende Auflage erteilt werden, vgl. auch [[:qehw|hier]].
  
  
 =====Promotion===== =====Promotion=====
  
-Falls Sie eine Promotion in der Germanistik ins Auge fassen, sollten Sie die besonderen Sprachanforderungen in den germanistischen Teilfächern (ggf. Latinum) rechtzeitig prüfen (vgl. jeweils aktuelle [[http://www.dekphil.ruhr-uni-bochum.de/dekanat/promotion.html|Promotionsordnung der Fakultät für Philologie]]).+Falls Sie eine Promotion in der Germanistik ins Auge fassen, sollten Sie die besonderen Sprachanforderungen in den germanistischen Teilfächern (ggf. Latinum) rechtzeitig prüfen (vgl. jeweils aktuelle [[https://www.dekphil.ruhr-uni-bochum.de/dekphil/forschung/promotion.html.de|Promotionsordnung der Fakultät für Philologie]]).
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