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studienorganisation:allgemeines:fremdsprachenkenntnisse

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Benötige ich Fremdsprachenkenntnisse?

B.A.

Ja.

Laut Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) zur Gemeinsamen Prüfungsordnung (GPO) müssen Sie für das B.A.-Studienfach Germanistik1) bis zur Anmeldung der ersten Fachprüfung respektive zum Abschlussmodul in Germanistik Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachweisen, darunter Englisch. Vorausgesetzt werden selbstverständlich auch adäquate Deutschkenntnisse.

Üblicherweise können Sie die erforderlichen Sprachkenntnisse durch Ihr Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife nachweisen. Voraussetzung ist, dass Sie in der Regel

  • eine 1. Fremdsprache (meist, aber nicht notwendigerweise Englisch) an der Schule ab der 5. Klasse kontinuierlich gelernt und mindestens ausreichend abgeschlossen haben (B2) und
  • eine 2. Fremdsprache an der Schule mindestens 2½ Jahre kontinuierlich gelernt und mindestens ausreichend abgeschlossen haben (B1 mit Anteilen von B2).

Wenn Sie – aus welchen Gründen auch immer – die erforderlichen Kenntnisse nicht durch Ihr Abiturzeugnis nachweisen können, haben Sie z. B. die Möglichkeit, im Optionalbereich entsprechende Kurse zu besuchen. Als Sprachnachweis anerkannt werden diese Kurse in der Regel,

  1. wenn es sich um reine Sprachkurse handelt – Landeskunde-, Kultur- oder Kombinationskurse werden nicht anerkannt – und
  2. wenn sie mit dem erforderlichen Sprachniveau abschließen.

Diese Sprachkenntnisse müssen Sie spätestens bei der Anmeldung zur ersten B.A.-Fachprüfung bzw. zum Abschlussmodul in Germanistik erworben haben! Und da die Sprachnachweise nicht in VSPL eingetragen werden, müssen Sie sie bei den Anmeldungen zu Prüfungen stets in geeigneter Form (Kopie des Abiturzeugnisses o. Ä.) dokumentieren.

M.A. und M.Ed.

In den germanistischen Master-Studiengängen (M.A. und M.Ed.) sind die o. g. Sprachkenntnisse Zulassungsvoraussetzung, d. h. Sie müssen Sie nachweisen, wenn Sie sich für den M.A. Germanistik oder den M.Ed. Deutsch immatrikulieren wollen. Das tun Sie in der Regel über Ihr B.A.-Zeugnis; falls Sie von einer anderen Universität kommen und die erforderlichen Sprachkenntnisse nicht mitbringen, würde Ihnen ggf. eine entsprechende Auflage gemacht, vgl. auch hier.

Promotion

Falls Sie eine Promotion in der Germanistik ins Auge fassen, sollten Sie die besonderen Sprachanforderungen in den germanistischen Teilfächern (ggf. Latinum) rechtzeitig prüfen (vgl. jeweils aktuelle Promotionsordnung der Fakultät für Philologie).

1)
Für das andere Studienfach gelten möglicherweise andere Voraussetzungen; bitte informieren Sie sich darüber im anderen Fach!
studienorganisation/allgemeines/fremdsprachenkenntnisse.1492774350.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/12 12:31 (Externe Bearbeitung)