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Üblicherweise wird einmal pro Semester sowohl für den M.A. als auch für den M.Ed. eine zentrale Informationsveranstaltung angeboten, bei der Sie über Strukturen, Inhalte und Abläufe der jeweiligen Studiengänge informiert werden. Im Anschluss erhalten Sie auch die entsprechende Bescheinigung über das obligatorische Beratungsgespräch; das Formblatt müssen Sie dazu mitbringen.
Bitte achten Sie auf entsprechende Aushänge und Informationen auf der Institutshomepage!
Nur in dem Fall, dass Sie nicht an einer der Infoveranstaltungen teilnehmen können, können Sie sich ausnahmsweise auch einzeln beraten lassen. Die folgenden Personen wären dann berechtigt, Ihr Formblatt für das obligatorische Beratungsgespräch zu unterschreiben: