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studienorganisation:allgemeines:anwesenheitspflicht

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 **Im Hinblick auf Grundkursveranstaltungen, (propädeutische) Übungen und Seminare gilt:** Wissens- und Kompetenzerwerb in der jeweiligen Lehrveranstaltung sind grundsätzlich nur bei kontinuierlicher aktiver Teilnahme am dialogischen Austausch zwischen Lehrenden und Studierenden gewährleistet. Insofern schließt die Leistungsanforderung und die damit einhergehende Kreditierung eines Seminars bzw. einer Übung die regelmäßige, persönliche Mitarbeit ein. **Im Hinblick auf Grundkursveranstaltungen, (propädeutische) Übungen und Seminare gilt:** Wissens- und Kompetenzerwerb in der jeweiligen Lehrveranstaltung sind grundsätzlich nur bei kontinuierlicher aktiver Teilnahme am dialogischen Austausch zwischen Lehrenden und Studierenden gewährleistet. Insofern schließt die Leistungsanforderung und die damit einhergehende Kreditierung eines Seminars bzw. einer Übung die regelmäßige, persönliche Mitarbeit ein.
   * Fehltermine dürfen 25 % der Veranstaltungstermine nicht überschreiten.   * Fehltermine dürfen 25 % der Veranstaltungstermine nicht überschreiten.
-  * Überschreitet die Zahl der Fehltermine 25 %, können zwischen der/dem Lehrenden und dem/der Studierenden zur Erreichung der Kompetenzziele der Veranstaltung Kompensationsleistungen vereinbart werden.+  * Überschreitet die Zahl der Fehltermine 25 %, können zwischen der:dem Lehrenden und dem:der Studierenden zur Erreichung der Kompetenzziele der Veranstaltung Kompensationsleistungen vereinbart werden.
   * Die Zahl der Fehltermine darf insgesamt 50 % der Veranstaltungstermine nicht überschreiten: Bei Überschreitung dieser Grenze erlischt der Anspruch sowohl auf Kompensationsleistungen als auch auf Kreditierung der Veranstaltung.   * Die Zahl der Fehltermine darf insgesamt 50 % der Veranstaltungstermine nicht überschreiten: Bei Überschreitung dieser Grenze erlischt der Anspruch sowohl auf Kompensationsleistungen als auch auf Kreditierung der Veranstaltung.
studienorganisation/allgemeines/anwesenheitspflicht.1582185158.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/12 12:31 (Externe Bearbeitung)