Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


reader:02:02.1_mikrokosmos

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Workload und Mitarbeit

Definition: Workload

Maßgeblich für das erfolgreiche Absolvieren von Veranstaltungen ist der sog. Workload. Damit ist die Arbeitszeit gemeint, die für die Bearbeitung des Themas, die Aneignung von Wissen und vor allem den Erwerb von Kompetenzen aufgewendet wird. Gemessen wird der Workload in sog. Credit Points (CP; manchmal auch Leistungspunkte genannt). Mit einem CP werden grundsätzlich etwa 30 Zeitstunden Arbeitsaufwand verknüpft.1)

Workloadnachweis in unterschiedlichen Veranstaltungen

Mit den einzelnen Veranstaltungstypen sind üblicherweise unterschiedliche Anforderungen verbunden, um diesen Workload zu erbringen:

Workload-Erbringung …
Veranstaltung … in der Veranstaltung … durch Vor- und Nachbereitung CP (SWS)
Übung (Ü)aktive Mitarbeit, kleinere Übungsaufgabenvorbereitende Erarbeitung einer Textgrundlage zur jeweiligen Sitzung 1 CP (1 SWS)
2 CP (2 SWS)
Proseminar (PS)aktive Beteiligung an Diskussionen und Gesprächen; ggf. Referate, Vorträge, Moderationen, Impulsvorträge, Protokolle usw.intensive Vorbereitung der Grundlagentexte, ggf. Vortestat; Vorbereitung einer Textgrundlage zur jeweiligen Sitzung 3 CP (2 SWS)
+ 2,5 CP = 5,5 CP mit Modulprüfung Hausarbeit
+ 1 CP = 4 CP mit Modulprüfung mündliche Prüfung
Hauptseminar B.A. (HS B.A.) siehe Proseminar, allerdings auf avanciertem Niveausiehe Proseminar, allerdings auf avanciertem Niveau 4 CP (2 SWS)
+3 CP = 7 CP mit Modulprüfung Hausarbeit
+ 1 CP = 5 CP mit Modulprüfung mündliche Prüfung
Vorlesung (VL)/ Ringvorlesung (RVL)/PlenumAneignung des Wissens (in der Regel durch Zuhören und Mitschreiben)Lektüre der in der Vorlesung behandelten Texte, Nachbereitung der Vorlesungsmitschrift 2 CP (2 SWS)
KolloquiumSimulation von Prüfungsgesprächen, intensive Mitarbeitggf. Erarbeitung eines Thesenpapiers, Feedbackauswertung i.d.R. kein CP-Erwerb (1-3 SWS)

Workload-Nachweis durch aktive Mitarbeit

Grundsätzlich besteht in allen Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, Übungen) die Pflicht, aktiv und regelmäßig mitzuarbeiten und sich – je nach Veranstaltungsform – auch aktiv an der Seminardiskussion zu beteiligen. Das bedeutet auch, dass Sie üblicherweise regelmäßig an den Lehrveranstaltungen teilnehmen müssen – wie sollten Sie sonst aktiv mitarbeiten können?

Zu beachten ist dabei, dass die mit dem Workload verbundene Arbeitszeit in der Regel deutlich umfangreicher ist als die Zeit, in der Sie in der Lehrveranstaltung mitarbeiten, was am Beispiel eines Proseminars gut gezeigt werden kann:

  1. Mit einem Proseminar sind für die aktive Mitarbeit 3 CP verbunden, also 90 Zeitstunden Workload.
  2. Jede Sitzung dauert 1,5 Zeitstunden; durch die aktive Teilnahme werden also – bei angenommenen 14 Wochen Semesterzeit – 14×1,5 = 21 Zeitstunden nachgewiesen.
  3. Für Vor- und Nachbereitung müssen Sie üblicherweise noch einmal das gleiche Zeitpensum einplanen, also noch einmal 21 Zeitstunden.
  4. Es bleiben noch 90-21-21 = 48 Zeitstunden – weitere Leistungen werden mit den Lehrenden vereinbart, dazu gehören Referate, Präsentationen, Impulsvorträge, Protokolle usw.
  5. Wenn Sie also alle vereinbarten Leistungen erfüllen, werden Ihnen 3 CP kreditiert.

Nach Einschätzung der meisten Lehrenden wäre ein Nachweis des Workloads ohne aktive und regelmäßige Mitarbeit wohl nur durch regelmäßige Essays möglich, d.h. dass zwar keine Mitarbeitspflicht bestünde, aber zu jeder Sitzung ein acht- bis zehnseitiger Essay geschrieben werden müsste. Die damit verbundenen Konsequenzen, vor allem wenn eine solche Regelung für jede Lehrveranstaltung gälte, können Sie sich sicher ausmalen …

Absprachen zum Workload-Nachweis

Je nach Dozent(in) variiert der Workload-Nachweis allerdings aufgrund der fachlichen und methodischen Zielsetzungen und der didaktischen Umsetzung dieser Ziele, da z.B. in Vorlesungen mit mehreren hundert Teilnehmern eine Feststellung der Mitarbeit kaum möglich erscheint. In diesen Fällen werden Sie den Workload üblicherweise durch eine Klausur nachweisen.

Es gilt grundsätzlich die Vereinbarung, die die/der Dozent(in) mit Ihnen zu Beginn der Veranstaltung getroffen hat, d.h. dass z.B. in einer Vorlesung durchaus eine Mitarbeitspflicht bestehen kann, die durch regelmäßige Testate überprüft wird, während in einer anderen Vorlesung eine Abschlussklausur geschrieben wird. Über die genauen Modalitäten werden Sie meist in der ersten Sitzung einer jeden Veranstaltung aufgeklärt.

Grundregel: Sprechen Sie sich ab!

Falls Sie aus irgendwelchen Gründen nicht regelmäßig in einer Veranstaltung mitarbeiten können oder konnten, dann sprechen Sie das rechtzeitig mit der/dem Lehrenden ab! Das gilt für absehbare Zeiträume in der Zukunft, etwa wenn Sie am Ende der Vorlesungszeit einen Auslandsaufenthalt absolvieren, aber auch, wenn Sie etwa durch eine Krankheit längere Zeit gefehlt haben. Im Regelfall wird die/der Lehrende dann mit Ihnen eine Ersatzleistung ausmachen, die Sie erbringen müssen, um den Workload nachzuweisen.

Nachträgliche Verhandlungsversuche („Ich habe an Ihrem Proseminar teilgenommen, aber war in neun Sitzungen nicht da, weil ich nicht kommen konnte. Bitte kreditieren Sie mir den Workload trotzdem.“), auch unter Verweis auf das sog. Hochschulzukunftsgesetz (HZG) („Sie müssen das aber kreditieren, denn laut HZG gibt es keine Anwesenheitspflicht mehr!“) sind in der Regel fruchtlos – den Nachweis des Workloads sind Sie schuldig 2), nachträgliche Veränderungen der Bedingungen sind ausgeschlossen.

Literatur

Weiterführende Literatur und Informationen


Ursprungstext: Sabine Fronia | Überarbeitung: Daniel Händel

1)
Die Angabe der sog. Semesterwochenstunden – SWS; 1 SWS = eine Unterrichtsstunde = 45 Minuten – dient lediglich der Orientierung. Maßgeblich für den Abschluss des Studiums ist letztlich der erbrachte Workload (CP), nicht die Zahl der studierten SWS.
2)
Das HZG sagt mitnichten, dass Sie CP ohne Workload-Nachweis erhalten!
reader/02/02.1_mikrokosmos.1511437861.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/12 12:31 (Externe Bearbeitung)