Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


qehw

Dies ist eine alte Version des Dokuments!





Sie können und dürfen keine Veranstaltungen besuchen und insbesondere keine CP („Scheine“) erwerben, bevor Sie nicht für Germanistik bzw. Deutsch eingeschrieben sind!

Quereinstieg & Hochschulwechsel

Für das Studienfach Deutsch im M.Ed. nutzen Sie bitte dieses Verfahren, wenn Sie die Hochschule wechseln oder einen Quereinstieg anstreben: Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.Ed.-Studienfach Deutsch (Master of Education, nicht Master of Arts!)!

Für das Studienfach Germanistik im M.A. nutzen Sie bitte dieses Verfahren, wenn Sie die Hochschule wechseln oder einen Quereinstieg anstreben: Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.A.-Studienfach Germanistik (Master of Arts, nicht Master of Education!)!

Grundsätzliches

  1. Das Studienfach Germanistik ist im 2-Fach-B.A.-Studiengang zulassungsbeschränkt.
  2. Grundsätzlich gilt: Sie können nur dann an Veranstaltungen für Studiengänge bzw. Studienfächer teilnehmen bzw. Studienleistungen erbringen, wenn Sie auch dafür immatrikuliert sind.
    Anders ausgedrückt: Solange Sie nicht für Germanistik bzw. Deutsch immatrikuliert sind, können Sie sich per CampusOffice nicht für germanistische Veranstaltungen anmelden; Sie erhalten auch keine CP, Teilnahmebescheinigungen o. ä. (Ausnahme: Ergänzungsbereich im 1-Fach-M.A.-Studiengang).

Möglichkeiten

Grundsätzlich sind diese Fälle zu unterscheiden:

mit Hochschulortwechselohne Hochschulortwechsel
Quereinstiegz. B. von der Universität Lüneburg, Studienfach Kulturwissenschaften, oder von der Universität Erfurt, Studiengang Literaturwissenschaftinnerhalb der Ruhr-Universität Bochum von einem anderen, ‚affinen‘ Studiengang
kein Quereinstiegz. B. von der Uni Düsseldorf, Studienfach Germanistik (mit Anteilen aus allen drei Teilfächern)

Weitere Informationen

qehw.1560423477.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/12 12:31 (Externe Bearbeitung)