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Sie können und dürfen keine Veranstaltungen besuchen und insbesondere keine Scheine erwerben, bevor Sie nicht für Germanistik bzw. Deutsch eingeschrieben sind!
Für das Studienfach Deutsch im M.Ed. nutzen Sie bitte dieses Verfahren, wenn Sie die Hochschule wechseln oder einen Quereinstieg anstreben: Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.Ed.-Studienfach Deutsch (Master of Education, nicht Master of Arts!)!
Grundsätzlich gilt: Sie können nur dann an Veranstaltungen für Studiengänge bzw. Studienfächer teilnehmen bzw. Studienleistungen erbringen, wenn Sie auch dafür immatrikuliert sind. Anders ausgedrückt: Solange Sie nicht für Germanistik bzw. Deutsch immatrikuliert sind, können Sie sich per Campus/VSPL nicht für germanistische Veranstaltungen anmelden; Sie erhalten auch keine CP, Teilnahmebescheinigungen o. Ä. (Ausnahme: Ergänzungsbereich im 1-Fach-M.A.-Studiengang).
Grundsätzlich sind diese Fälle zu unterscheiden:
mit Hochschulortwechsel | ohne Hochschulortwechsel | |
Quereinstieg | z. B. von der Universität Lüneburg, Studienfach Kulturwissenschaften, oder von der Universität Erfurt, Studiengang Literaturwissenschaft | innerhalb der Ruhr-Universität Bochum von einem anderen, ‚affinen‘ Studiengang |
kein Quereinstieg | z. B. von der Uni Düsseldorf, Studienfach Germanistik (mit Anteilen aus allen drei Teilfächern) | — |