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Sie können und dürfen keine Veranstaltungen besuchen und insbesondere keine Scheine erwerben, bevor Sie nicht für Germanistik bzw. Deutsch eingeschrieben sind!

Quereinstieg & Hochschulwechsel

Für das Studienfach Deutsch im M.Ed. nutzen Sie bitte dieses Verfahren, wenn Sie die Hochschule wechseln oder einen Quereinstieg anstreben: Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.Ed.-Studienfach Deutsch (Master of Education, nicht Master of Arts!)!

Grundsätzliches

  • Im 2-Fach-B.A.-Studiengang ist das Studienfach Germanistik zulassungsbeschränkt.
  • Im 2-Fach-M.Ed.-Studiengang ist das Studienfach Deutsch zulassungsbeschränkt.

Grundsätzlich gilt: Sie können nur dann an Veranstaltungen für Studiengänge bzw. Studienfächer teilnehmen bzw. Studienleistungen erbringen, wenn Sie auch dafür immatrikuliert sind. Anders ausgedrückt: Solange Sie nicht für Germanistik bzw. Deutsch immatrikuliert sind, können Sie sich per Campus/VSPL nicht für germanistische Veranstaltungen anmelden; Sie erhalten auch keine CP, Teilnahmebescheinigungen o. Ä. (Ausnahme: Ergänzungsbereich im 1-Fach-M.A.-Studiengang).

Möglichkeiten

Grundsätzlich sind diese Fälle zu unterscheiden:

mit Hochschulortwechselohne Hochschulortwechsel
Quereinstiegz. B. von der Universität Lüneburg, Studienfach Kulturwissenschaften, oder von der Universität Erfurt, Studiengang Literaturwissen­schaftinnerhalb der Ruhr-Universität Bochum von einem anderen, ‚affinen‘ Studiengang
kein Quereinstiegz. B. von der Uni Düsseldorf, Studienfach Germanistik (mit Anteilen aus allen drei Teilfächern)

Weitere Informationen

qehw.1547554348.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/12 12:31 (Externe Bearbeitung)