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qehw:qehw_bachelor

Fachwechsel und/oder Hochschulwechsel im B.A.-Studiengang

Hochschulortwechsel

Wenn Sie von einer anderen Universität an die Ruhr-Universität Bochum wechseln wollen, um hier weiterhin im B.A.-Studienfach Germanistik zu studieren, ist für die Einstufung in ein höheres Fachsemester ausschlaggebend, dass Sie an Ihrem alten Hochschulort Studienleistungen erbracht haben, die in Bochum als germanistische anerkannt werden können. Je nach Art und Umfang dieser Studienleistungen werden Sie dann ggf. ins 2. oder ein höheres Fachsemester eingestuft. Für die Einstufung in das 2. Fachsemester muss der Umfang der anerkannten Leistungen mindestens 6 CP betragen (gemäß Gemeinsamer Prüfungsordnung – GPOB.A. 2016), § 16, Abs. 6).

Wenn Sie an Ihrem alten Hochschulort keine Studienleistungen erbracht haben, die in Bochum für die Germanistik anerkannt werden können, können Sie nicht in ein höheres Fachsemester eingestuft werden. Folgerichtig müssen Sie sich dann im Rahmen des B.A.-Studiums für einen der zulassungsbeschränkten Studienplätze im 1. Fachsemester bewerben.

Zur Anerkennung konkreter Studien- und Prüfungsleistungen sowie deren Eintragung in eCampus vgl. hier.

Quereinstieg

Wenn Sie aus einem anderen Studiengang der Ruhr-Universität Bochum oder einer anderen Universität zum B.A.-Studienfach Germanistik wechseln wollen, wäre für die Einstufung in ein höheres Fachsemester ausschlaggebend, dass Sie in Ihrem alten Studienfach Studienleistungen erbracht hätten, die nach Art und Umfang in Bochum als germanistische anerkannt werden könnten. Dies ist nur in Ausnahmen der Fall.

Grundsätzlich ist diese Variante zwar möglich, aber an die Voraussetzung geknüpft, dass Ihnen Studienleistungen aus dem Studiengang, aus dem Sie wechseln wollen, für das Germanistik-Studium anerkannt werden können. Bitte lassen Sie sich hierzu von Herrn Dr. Händel beraten, der die Anerkennung von Leistungen prüft.

Haben Sie in Ihrem alten Studiengang keine Studienleistungen erbracht, die in Bochum für die Germanistik anerkannt werden können, können Sie nicht in ein höheres Fachsemester eingestuft werden. Folgerichtig müssen Sie sich dann im Rahmen des B.A.-Studiums für einen der zulassungsbeschränkten Studienplätze im 1. Fachsemester bewerben.

qehw/qehw_bachelor.txt · Zuletzt geändert: 2023/11/21 11:28 von haendel