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qehw:aep_med

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qehw:aep_med [2019/02/11 08:22] – [Obligatorisches Beratungsgespräch für die Einschreibung in das M.Ed.-Studienfach Deutsch] haendelqehw:aep_med [2023/04/17 18:57] (aktuell) haendel
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 {{tag> Lehramt Gleichwertigkeit Uni-Wechsel Wechsel}} {{tag> Lehramt Gleichwertigkeit Uni-Wechsel Wechsel}}
  
-======Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.Ed.-Studienfach Deutsch (Master of Education, nicht Master of Arts!)======+<WRAP nicebox blue> 
 +**Bitte beachten Sie:**
  
 +  * Eine sofortige Äquivalenzprüfung in Sprechstunden kann nicht erfolgen.
 +  * Das unten beschriebene Verfahren betrifft ausschließlich die Äquivalenzprüfung für das M.Ed.-Studienfach Deutsch. Weitere Zulassungsvoraussetzungen und Verfahrensregeln bleiben hiervon unberührt. Das betrifft insbesondere auch die Äquivalenzprüfung in anderen Studienfächern und Studiengängen!
 +  * Für internationale Studierende gelten andere Regelungen, vgl. [[https://international.rub.de/bewerbung/index.html.de|Informationen des International Office]].
 +  * Alle Fragen die Zulassung zum M.Ed.-Studium in Bochum insgesamt -- also für beide M.Ed.-Studienfächer sowie die Bildungswissenschaften -- beantwortet Ihnen die [[http://www.pse.rub.de/sites/studium/zuz/zulassung.php|Zeugnis- und Zulassungsstelle der Professional School of Education der RUB (PSE)]].
  
 +</WRAP>
  
-Falls+======Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.Ed.-Studienfach Deutsch (Master of Education, nicht Master of Arts!)======
  
-  - Sie Ihren B.A.-Abschluss in Germanistik (oder einen vergleichbaren Studienabschluss) __nicht__ an der Ruhr-Universität Bochum erworben haben **und** +Falls Sie 
-  sich für einen Studienplatz im Studienfach Deutsch im Master-of-Education-Studiengang an der RUB beworben haben,+  * Ihren B.A.-Abschluss in Germanistik (oder einen vergleichbaren Studienabschluss) __nicht__ an der Ruhr-Universität Bochum, sondern an einer anderen inländischen Hochschule erworben haben **und** 
 +  sich für einen Studienplatz im Studienfach Deutsch im Master-of-Education-Studiengang an der RUB einschreiben wollen,
  
-**muss** bei einer Bewerbung zum Sommersemester bis zum 15. März, bei einer Bewerbung zum Wintersemester bis zum 15. September die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses geprüft werden.((Davon unabhängig müssen Sie sich selbstverständlich bereits vorher -- bis zum 15. Januar respektive 15. Juli -- online um den Studienplatz beworben haben.))+muss die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses geprüft werden. Ohne die Feststellung der Äquivalenz können Sie nicht immatrikuliert werden.
  
 +Die Fachspezifischen Bestimmungen zum M.Ed.-Studienfach Deutsch legen in Konkretisierung von § 5 der [[https://ruhr-uni-bochum.sciebo.de/s/gIr0H7OR5tmjonR?path=%2F1.%20Studiengangsbezogene%20Informationen%2FMaster%20of%20Education|Gemeinsamen Prüfungsordnung für den M.Ed. (GPO) 2020]] folgende Zulassungsvoraussetzungen fest, darunter die Studienleistungen, die erbracht sein **müssen**, damit keine wesentlichen Unterschiede bestehen (Feststellung der Äquivalenz -- Punkte (a) und (b); zum obligatorischen Beratungsgespräch vgl. [[:qehw:aep_med#obligatorisches_beratungsgespraech_vor_der_einschreibung_in_das_med-studienfach_deutsch|unten]]):
  
 +> Die Zulassung setzt die Teilnahme an einem obligatorischen Beratungsgespräch voraus. Über diese Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Die obligatorische Beratung erfolgt in der Regel in Form einer allgemeinen, ggf. elektronisch durchgeführten Informationsveranstaltung.
 +
 +> Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutsch-sprachigen Einrichtung erworben haben, müssen ihre Sprachkompetenzen über ein Sprachzeugnis nachweisen. Dafür werden folgende Niveaus festgelegt: DSH-3 oder TestDaF 2×5 und 2×4 (Leseverstehen Niveaustufe 5, ein weiterer Prüfungsteil Niveaustufe 5, die beiden restlichen Prüfungsteile Niveaustufe 4).
 +
 +> Die Äquivalenz eines Studienabschlusses zum Bachelor-Abschluss des an der RUB studierbaren Faches Germanistik wird grundsätzlich festgestellt, wenn keine wesentlichen Unterschiede zum auf das M.Ed.-Studium hinführenden Bachelor-Abschluss bestehen.
 +
 +> Für die Zulassung in den M.Ed.-Studiengang im Fach Deutsch sind folgende Studienleistungen nachzuweisen: 
 +> a) Kenntnisse in den Teilfächern Germanistische Linguistik, Germanistische Mediävistik und Neuere deutsche Literaturwissenschaft auf dem Niveau der Grundkurs-/Vertiefungsmodule der genannten Teilfächer des B.A.-Studienfachs Germanistik an der Ruhr-Universität Bochum im Umfang von jeweils mindestens 12 CP;
 +> b) fortgeschrittene Kenntnisse in einem oder zweien der Teilfächer Germanistische Linguistik, Germanistische Mediävistik, Neuere deutsche Literaturwissenschaft auf dem Niveau der Schwerpunktmodule der genannten Teilfächer des B.A.-Studienfachs Germanistik an der Ruhr-Universität Bochum im Umfang von insgesamt mindestens 18 CP.
  
-Ohne diese Äquivalenzprüfung können Sie nicht zugelassen werden, Ihre Bewerbung verfiele dann.+Nur wenn diese Bedingungen erfüllt werden, ist eine Zulassung möglich (gemäß GPO 2020, § 5). **Eine Zulassung unter fachlichen Auflagen ist ausdrücklich nicht mehr möglich.** Fragen dazu richten Sie bitte an die [[http://www.pse.rub.de/sites/studium/zuz.php|Professional School of Education]].
  
  
 =====Ablauf der Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.Ed.-Studienfach Deutsch===== =====Ablauf der Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.Ed.-Studienfach Deutsch=====
  
-Die Prüfung Ihrer Unterlagen für das M.Ed.-Studienfach Deutsch läuft folgendermaßen ab:+  - Sie laden den [[http://pse-tools.rub.de/sites/studium/zuz/docs/2020-08-28%20Entwurf%20Aequivalenzantrag%20neu%20GPO%202020%20mit%20Erlaeuterungen.pdf|Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen zum Studiengang 
 +Master of Education (GPO-M.Ed. 2020) an der Ruhr-Universität Bochum]] von den Seiten der PSE herunter und füllen ihn sorgfältig aus. Außerdem lesen Sie bitte gründlich und sorgfältig die Informationen, die Sie auf den ersten Seiten des [[http://pse-tools.rub.de/sites/studium/zuz/docs/2020-08-28%20Entwurf%20Aequivalenzantrag%20neu%20GPO%202020%20mit%20Erlaeuterungen.pdf|Antragsformulars]] finden. 
 +  - Sie scannen alle relevanten Zeugnisse und Unterlagen ein. Bitte benennen Sie die Dateien so, dass Sie Ihnen zuzuordnen sind. 
 +    * Zu den relevanten Zeugnissen und Unterlagen zählt alles, was die Prüfung der Äquivalenz Ihres Studienabschlusses ermöglicht, zum Beispiel offizielle Übersichten über Ihre Studienleistungen, Transcript of Records usw. 
 +    * Unabdinglich ist Ihr B.A.-Zeugnis bzw. eine entsprechende qualifizierte Abschlussbescheinigung -- eine Zulassung ohne Zeugnis nur auf Basis eines Transcripts ist nicht möglich! 
 +  - Sie übersenden alle ausgefüllten((ausgefüllter Antragsteil für das M.Ed.-Studienfach Deutsch: Unterrichtsfach A, S. 2, oder B, S. 3; Unterrichtsfach B nur dann, wenn das andere Unterrichtsfach ebenfalls ein Kernfach ist; zur Kernfachdefinition: vgl. o.g. Antrag)) und eingescannten Unterlagen im PDF-Format und per E-Mail rechtzeitig((Fristen für die Einschreibung erhalten Sie beim [[https://www.ruhr-uni-bochum.de/studierendensekretariat/|Studierendensekretariat der RUB]].)) an [[mailto:germanistik-aequivalenzpruefung@rub.de?Subject=[RUB] Zulassung zum M.Ed.-Studienfach Deutsch: Bitte um Pruefung meiner Unterlagen für die Zulassung|germanistik-aequivalenzpruefung@rub.de]]. 
 +  - [[:studienorganisation:allgemeines:reaktionszeiten|Die Bearbeitung dauert in der Regel maximal zehn Werktage.]] 
 +  - Sie erhalten nach erfolgter Prüfung eine kurze Information per E-Mail an die E-Mail-Adresse, von der Sie auch die Unterlagen verschickt haben. Die ausgedruckte, ausgefüllte und unterschriebene Seite des Antrags erhalten Sie danach über [[http://www.studienbuero-germanistik.de/|das Studienbüro Germanistik]]. Dieses finden Sie auf dem Campus der RUB im Gebäude GB, Etage 4, Zimmer 39. ((Öffnungszeiten des Studienbüros finden Sie auf [[http://www.studienbuero-germanistik.de/|der Homepage des Studienbüros im Beratungsportal Germanistik]]; einen Lageplan der RUB finden Sie [[https://www.ruhr-uni-bochum.de/anreise/download/RUB-Lageplan.pdf|hier]].)) 
 +  - Diese Antragsunterlagen reichen Sie bitte im Anschluss [[http://www.pse.rub.de/sites/studium/zuz/zulassung.php|bei der PSE ein]]. Die Einschreibung selbst läuft [[https://www.ruhr-uni-bochum.de/studierendensekretariat/|über das Studierendensekretariat der RUB]].
  
-  - Sie laden den Antrag auf Äquivalenzfeststellung M.Ed. [[http://www.pse.rub.de/sites/studium/zuz/zulassung.php|von den Seiten der Professional School of Education der RUB (PSE)]] herunter und füllen ihn sorgfältig aus. Außerdem lesen Sie den Informationsbrief, den Sie auf ebendieser Seite finden, gründlich und sorgfältig durch. 
-  - Sie scannen sowohl den Antragsteil für das M.Ed.-Studienfach Deutsch (Unterrichtsfach A, S. 2,  oder B, S. 3; Unterrichtsfach B nur dann, wenn das andere Unterrichtsfach ebenfalls ein Kernfach ist((Kernfachdefinition: vgl. o.g. Antrag.))) als auch alle relevanten Zeugnisse und Unterlagen ein. Bitte benennen Sie die Dateien so, dass Sie Ihnen zuzuordnen sind. 
-    * Zu den relevanten Zeugnissen und Unterlagen zählt alles, was die Prüfung der Äquivalenz Ihres Studienabschlusses ermöglicht, zum Beispiel B.A.-Zeugnis, Transcript of Records usw. 
-    * **Unabdinglich ist Ihr B.A.-Zeugnis bzw. eine entsprechende qualifizierte Abschlussbescheinigung** -- eine Zulassung ohne Zeugnis nur auf Basis eines Transcripts ist nicht möglich! 
-  - Sie übersenden alle eingescannten Unterlagen im PDF-Format und per E-Mail **bis spätestens 1. März respektive 1. September** an [[mailto:germanistik+aep@rub.de?Subject=[RUB] Zulassung zum M.Ed.-Studienfach Deutsch: Bitte um Pruefung meiner Unterlagen auf Aequivalenz|germanistik+aep@rub.de]].\\ **Bei späterer Einsendung kann eine fristgerechte Bearbeitung nicht garantiert werden!** 
-  - Sie erhalten nach erfolgter Prüfung eine kurze Information per E-Mail an die E-Mail-Adresse, von der Sie auch die Unterlagen verschickt haben. Die ausgedruckte, ausgefüllte und unterschriebene Seite des Antrags können Sie danach im [[http://www.studienbuero-germanistik.de/|Studienbüro Germanistik]] abholen. Dieses finden Sie auf dem Campus der RUB im Gebäude GB, Etage 4, Zimmer 39. ((Öffnungszeiten des Studienbüros finden Sie auf [[http://www.studienbuero-germanistik.de/|der Homepage des Studienbüros im Beratungsportal Germanistik]]; einen Lageplan der RUB finden Sie [[https://www.ruhr-uni-bochum.de/anreise/download/RUB-Lageplan.pdf|hier]].)) 
  
-=====Obligatorisches Beratungsgespräch für die Einschreibung in das M.Ed.-Studienfach Deutsch=====+=====Obligatorisches Beratungsgespräch vor der Einschreibung in das M.Ed.-Studienfach Deutsch=====
  
-//Der entsprechende Passus im Informationsbrief der PSE (vgl. [[http://www.pse.rub.de/sites/studium/zuz/zulassung.php|hier]]) -- Abschnitt II bzw. III, jeweils Punkt 3 -- gilt für die Germanistik nicht, da er die Prüfung der Unterlagen direkt in einer Sprechstunde bzw. im persönlichen Gespräch voraussetzt. Das ist für das M.Ed.-Studienfach Deutsch allerdings nicht möglich, vgl. auch Hinweise ganz unten.//+**Die Bescheinigung der obligatorischen Beratung benötigen Sie für die Einschreibung, __noch nicht für die Äquivalenzprüfung!__**
  
-Parallel bemühen Sie sich bitte um einen Beratungstermin für das obligatorische Beratungsgespräch. **Dieses ist Voraussetzung für die Einschreibung ins Studienfach Deutsch im M.Ed. bei ggferfolgter Zulassung (noch nicht für die Bewerbung!)**; Sie müssen eine entsprechende Bescheinigung bei der Immatrikulation vorlegen -- ohne diese Bescheinigung können Sie auch dann nicht immatrikuliert werdenwenn Sie einen Studienplatz erhalten haben! Weitere Informationen finden Sie [[http://www2.germanistik.rub.de/bportal/doku.php/studienorganisation:allgemeines:beratungsgespraech|hier]]; bitte legen Sie zum Termin das passende Formblatt vor, das über die genannte Seite herunterladen können.+Aktuell erhalten Sie diese Bescheinigung über obligatorische Beratungsgespräch für das M.Ed.-Studienfach Deutsch [[https://germanistik.blogs.ruhr-uni-bochum.de/obligatorische-studienberatung-m-ed-moodle-kurs-weiterhin-verfuegbar/|über die erfolgreiche Teilnahme an einem Moodle-Kurs]]. Bitte beachten Sie, dass Sie sich für das Moodle-System der Ruhr-Universität Bochum eventuell zunächst [[https://moodle.ruhr-uni-bochum.de/m/login/signup.php?lang=de|ein Konto anlegen]] müssen, bevor Sie auf den Kurs zugreifen können. 
 + 
 +Vgl. auch [[:studienorganisation:allgemeines:beratungsgespraech|]]
 + 
 + 
 +======Bescheinigung über die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen: Hinweis für B.A.-Absolvent:innen der RUB mit an der RUB abgeschlossenem B.A.-Studienfach Germanistik====== 
 + 
 +Sofern Sie Ihren B.A.-Abschluss mit B.A.-Studienfach Germanistik an der RUB erworben haben, wird das Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen für die Umschreibung __nach__ der obligatorischen Beratung über das Studienbüro Germanistik festgestellt. 
 + 
 +Bitte legen Sie dazu im [[:studienbuero|Studienbüro Germanistik]] während der Öffnungszeiten folgende Unterlagen vor: 
 +  - vorausgefüllte [[https://www.pse.rub.de/wp-content/uploads/Zulassungsbescheinigung_GPO-M.Ed_.2020-1.pdf|Bescheinigung über die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zum Studiengang Master of Education der PSE]] für das M.Ed.-Studienfach Deutsch (Blatt 1 bzw. Blatt 2) 
 +  - B.A.-Zeugnis der RUB bzw. entsprechende Abschlussbescheinigung der RUBsofern das Zeugnis noch nicht ausgestellt wurde (vgl. [[:studienorganisation:allgemeines:umschreibung#wann_erhalte_ich_eine_bescheinigung_ueber_die_vollstaendig_bestandene_ba-pruefung|hier]] 
 +  - E-Mail mit der Bestätigung der [[studienorganisation:allgemeines:beratungsgespraech#beratung_fuer_den_med_deutsch|obligatorischen Beratung nach Absolvieren des Moodle-Kurses]] 
 + 
 +Die unterschriebene Bescheinigung über die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen für das M.Ed.-Studienfach Deutsch können Sie etwa eine Woche später im Studienbüro Germanistik abholen.
  
  
-<WRAP important round> 
-**Bitte beachten Sie:** 
  
-  *Eine sofortige Äquivalenzprüfung in Sprechstunden kann nicht erfolgen. 
-  *Dieses Verfahren betrifft ausschließlich die Äquivalenzprüfung für das M.Ed.-Studienfach Deutsch. Weitere Zulassungsvoraussetzungen und Verfahrensregeln bleiben hiervon unberührt. Das betrifft insbesondere auch die Äquivalenzprüfung in anderen Studienfächern und Studiengängen! 
-  *Die Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.A. Germanistik erfolgt zentral über die Zulassungsstelle; bitte schicken Sie hierzu keine Unterlagen an die o.g. germanistische E-Mail-Adresse! 
-</WRAP> 
qehw/aep_med.1549869737.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/12 12:31 (Externe Bearbeitung)