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{{tag> Gleichwertigkeit Uni-Wechsel Wechsel}} | {{tag> Gleichwertigkeit Uni-Wechsel Wechsel}} | ||
- | ======Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.A.-Studienfach Germanistik (Master of Arts, nicht Master of Education!)====== | + | <WRAP nicebox blue> |
+ | **Bitte beachten Sie:** | ||
+ | * Eine sofortige Äquivalenzprüfung in Sprechstunden kann nicht erfolgen. | ||
+ | * Das unten beschriebene Verfahren betrifft ausschließlich die Äquivalenzprüfung für das M.A.-Studienfach Germanistik. Weitere Zulassungsvoraussetzungen und Verfahrensregeln bleiben hiervon unberührt. Das betrifft insbesondere auch die Äquivalenzprüfung in anderen Studienfächern und Studiengängen! | ||
+ | * Die Bescheinigung der obligatorischen Beratung benötigen Sie für die Einschreibung, | ||
+ | * Für internationale Studierende gelten andere Regelungen, vgl. [[https:// | ||
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+ | ======Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.A.-Studienfach Germanistik (Master of Arts, nicht Master of Education!)====== | ||
Falls | Falls | ||
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- in Bochum im 1-Fach- oder im 2-Fächer-M.A.-Studiengang Germanistik studieren wollen, | - in Bochum im 1-Fach- oder im 2-Fächer-M.A.-Studiengang Germanistik studieren wollen, | ||
- | **muss** die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses geprüft werden. Ohne diese Äquivalenzprüfung können Sie nicht zugelassen | + | **muss** die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses geprüft werden. Ohne diese Äquivalenzprüfung können Sie nicht immatrikuliert |
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Die Prüfung Ihrer Unterlagen für das M.A.-Studienfach Germanistik läuft folgendermaßen ab: | Die Prüfung Ihrer Unterlagen für das M.A.-Studienfach Germanistik läuft folgendermaßen ab: | ||
- | - Sie laden den Antrag auf Äquivalenzfeststellung M.A. [[https:// | + | - Sie lesen die Informationen, |
- | - Sie scannen | + | - Sie scannen |
* Zu den relevanten Zeugnissen und Unterlagen zählt alles, was die Prüfung der Äquivalenz Ihres Studienabschlusses ermöglicht, | * Zu den relevanten Zeugnissen und Unterlagen zählt alles, was die Prüfung der Äquivalenz Ihres Studienabschlusses ermöglicht, | ||
- | | + | * Unabdinglich ist Ihr B.A.-Zeugnis bzw. eine entsprechende qualifizierte Abschlussbescheinigung -- eine Zulassung ohne Zeugnis nur auf Basis eines Transcripts ist nicht möglich. |
- | - Sie übersenden alle eingescannten Unterlagen im PDF-Format und per E-Mail rechtzeitig an [[mailto: | + | * Weiterhin weisen Sie die erforderlichen Fremdsprachkenntnisse in geeigneter Form nach; Informationen dazu finden Sie [[: |
+ | * Sofern Sie Ihre Studienqualifikation (in diesem Fall: äquivalenter B.A.-Abschluss) nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen Sie Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen (mindestens TestDaF 4×4 oder DSH-2). Falls Sie sich als internationale: | ||
+ | - Sie übersenden alle eingescannten Unterlagen im PDF-Format und per E-Mail rechtzeitig an [[mailto: | ||
+ | - [[: | ||
- Sie erhalten nach erfolgter Prüfung eine kurze Information per E-Mail an die E-Mail-Adresse, | - Sie erhalten nach erfolgter Prüfung eine kurze Information per E-Mail an die E-Mail-Adresse, | ||
- Den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag können Sie danach im [[http:// | - Den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag können Sie danach im [[http:// | ||
+ | - Die Einschreibung selbst läuft [[https:// | ||
+ | =====Obligatorisches Beratungsgespräch vor der Einschreibung in das M.A.-Studienfach Germanistik===== | ||
- | =====Obligatorisches Beratungsgespräch | + | Die Bescheinigung der obligatorischen Beratung benötigen Sie für die Einschreibung, noch nicht für die Äquivalenzprüfung. Informationen finden Sie [[http:// |
- | Bitte bemühen Sie sich um einen Beratungstermin für das obligatorische Beratungsgespräch. Dieses ist Voraussetzung für die Einschreibung ins Studienfach Germanistik im M.A. bei ggf. festgestellter Äquivalenz; | ||
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- | <WRAP important round> | ||
- | **Bitte beachten Sie:** | ||
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- | *Eine sofortige Äquivalenzprüfung in Sprechstunden kann nicht erfolgen. | ||
- | *Dieses Verfahren betrifft ausschließlich die Äquivalenzprüfung für das M.A.-Studienfach Germanistik. Weitere Zulassungsvoraussetzungen und Verfahrensregeln bleiben hiervon unberührt. Das betrifft insbesondere auch die Äquivalenzprüfung in anderen Studienfächern und Studiengängen! | ||
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