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qehw:aep_ma

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 {{tag> Gleichwertigkeit Uni-Wechsel Wechsel}} {{tag> Gleichwertigkeit Uni-Wechsel Wechsel}}
  
-======Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.A.-Studienfach Germanistik (Master of Arts, nicht Master of Education!)======+<WRAP nicebox blue> 
 +**Bitte beachten Sie:**
  
 +  * Eine sofortige Äquivalenzprüfung in Sprechstunden kann nicht erfolgen.
 +  * Das unten beschriebene Verfahren betrifft ausschließlich die Äquivalenzprüfung für das M.A.-Studienfach Germanistik. Weitere Zulassungsvoraussetzungen und Verfahrensregeln bleiben hiervon unberührt. Das betrifft insbesondere auch die Äquivalenzprüfung in anderen Studienfächern und Studiengängen!
 +  * Die Bescheinigung der obligatorischen Beratung benötigen Sie für die Einschreibung, noch nicht für die Äquivalenzprüfung.
 +  * Für internationale Studierende gelten andere Regelungen, vgl. [[https://international.rub.de/bewerbung/index.html.de|Informationen des International Office]].
 +</WRAP>
  
 +======Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.A.-Studienfach Germanistik (Master of Arts, nicht Master of Education!)======
  
 Falls Falls
- +  - Sie Ihren B.A.-Abschluss in Germanistik (oder einen vergleichbaren Studienabschluss) __nicht__ an der Ruhr-Universität Bochum, sondern an einer anderen inländischen Hochschule erworben haben **und**
-  - Sie Ihren B.A.-Abschluss in Germanistik (oder einen vergleichbaren Studienabschluss) __nicht__ an der Ruhr-Universität Bochum erworben haben **und**+
   - in Bochum im 1-Fach- oder im 2-Fächer-M.A.-Studiengang Germanistik studieren wollen,   - in Bochum im 1-Fach- oder im 2-Fächer-M.A.-Studiengang Germanistik studieren wollen,
  
-**muss** die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses geprüft werden. Ohne diese Äquivalenzprüfung können Sie nicht zugelassen werden.+**muss** die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses geprüft werden. Ohne diese Äquivalenzprüfung können Sie nicht immatrikuliert werden.
  
  
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 Die Prüfung Ihrer Unterlagen für das M.A.-Studienfach Germanistik läuft folgendermaßen ab: Die Prüfung Ihrer Unterlagen für das M.A.-Studienfach Germanistik läuft folgendermaßen ab:
  
-  - Sie laden den Antrag auf Äquivalenzfeststellung M.A. [[https://www.ruhr-uni-bochum.de/zsb/pdf/Antrag_auf_Anerkennung_der_Gleichwertigkeit.pdf|von den Seiten der Zulassungsstelle der RUB ]] herunter und füllen ihn sorgfältig aus. Außerdem lesen Sie die Informationen, die Sie auf [[https://www.ruhr-uni-bochum.de/zsb/master.htm|den Seiten der Zulassungsstelle]] finden, gründlich und sorgfältig durch. +  - Sie lesen die Informationen, die Sie auf [[https://www.ruhr-uni-bochum.de/zsb/master.htm|den Seiten der Zulassungsstelle]] finden, gründlich und sorgfältig durch. 
-  - Sie scannen sowohl den Antragsteil für das M.A.-Studienfach Germanistik als auch alle relevanten Zeugnisse und Unterlagen ein. Bitte benennen Sie die Dateien so, dass Sie Ihnen zuzuordnen sind.+  - Sie scannen all Ihre relevanten Zeugnisse und Unterlagen ein. Bitte benennen Sie die Dateien so, dass Sie Ihnen zuzuordnen sind.
     * Zu den relevanten Zeugnissen und Unterlagen zählt alles, was die Prüfung der Äquivalenz Ihres Studienabschlusses ermöglicht, zum Beispiel B.A.-Zeugnis, Transcript of Records usw.     * Zu den relevanten Zeugnissen und Unterlagen zählt alles, was die Prüfung der Äquivalenz Ihres Studienabschlusses ermöglicht, zum Beispiel B.A.-Zeugnis, Transcript of Records usw.
-    * **Unabdinglich ist Ihr B.A.-Zeugnis bzw. eine entsprechende qualifizierte Abschlussbescheinigung** -- eine Zulassung ohne Zeugnis nur auf Basis eines Transcripts ist nicht möglich! +    * Unabdinglich ist Ihr B.A.-Zeugnis bzw. eine entsprechende qualifizierte Abschlussbescheinigung -- eine Zulassung ohne Zeugnis nur auf Basis eines Transcripts ist nicht möglich
-  - Sie übersenden alle eingescannten Unterlagen im PDF-Format und per E-Mail rechtzeitig an [[mailto:germanistik+aep@rub.de?Subject=[RUB] Zulassung zum M.A.-Studienfach Germanistik: Bitte um Pruefung meiner Unterlagen auf Aequivalenz|germanistik+aep@rub.de]].+    * Weiterhin weisen Sie die erforderlichen Fremdsprachkenntnisse in geeigneter Form nach; Informationen dazu finden Sie [[:studienorganisation:allgemeines:fremdsprachenkenntnisse|hier]]. 
 +    * Sofern Sie Ihre Studienqualifikation (in diesem Fall: äquivalenter B.A.-Abschluss) nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen Sie Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen (mindestens TestDaF 4×4 oder DSH-2). Falls Sie sich als internationale:r Student:in nicht online haben bewerben müssen, legen Sie den entsprechenden Nachweis bitte ebenfalls in geeigneter Form vor. 
 +  - Sie übersenden alle eingescannten Unterlagen im PDF-Format und per E-Mail rechtzeitig an [[mailto:germanistik-aequivalenzpruefung@rub.de?Subject=[RUB] Zulassung zum M.A.-Studienfach Germanistik: Bitte um Pruefung meiner Unterlagen auf Aequivalenz|germanistik-aequivalenzpruefung@rub.de]] (formloser Antrag auf Äquivalenzprüfung). 
 +  - [[:studienorganisation:allgemeines:reaktionszeiten|Die Bearbeitung dauert in der Regel maximal zehn Werktage.]]
   - Sie erhalten nach erfolgter Prüfung eine kurze Information per E-Mail an die E-Mail-Adresse, von der Sie auch die Unterlagen verschickt haben.   - Sie erhalten nach erfolgter Prüfung eine kurze Information per E-Mail an die E-Mail-Adresse, von der Sie auch die Unterlagen verschickt haben.
   - Den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag können Sie danach im [[http://www.studienbuero-germanistik.de/|Studienbüro Germanistik]] abholen. Dieses finden Sie auf dem Campus der RUB im Gebäude GB, Etage 4, Zimmer 39. ((Die Öffnungszeiten des Studienbüros finden Sie auf [[http://www.studienbuero-germanistik.de/|der Homepage des Studienbüros im Beratungsportal Germanistik]]; einen Lageplan der RUB finden Sie [[https://www.ruhr-uni-bochum.de/anreise/download/RUB-Lageplan.pdf|hier]].))   - Den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag können Sie danach im [[http://www.studienbuero-germanistik.de/|Studienbüro Germanistik]] abholen. Dieses finden Sie auf dem Campus der RUB im Gebäude GB, Etage 4, Zimmer 39. ((Die Öffnungszeiten des Studienbüros finden Sie auf [[http://www.studienbuero-germanistik.de/|der Homepage des Studienbüros im Beratungsportal Germanistik]]; einen Lageplan der RUB finden Sie [[https://www.ruhr-uni-bochum.de/anreise/download/RUB-Lageplan.pdf|hier]].))
 +  - Die Einschreibung selbst läuft [[https://www.ruhr-uni-bochum.de/studierendensekretariat/|über das Studierendensekretariat der RUB]]. **Verbindliche Informationen zum Einschreibeprozedere erhalten Sie ausschließlich dort.**
 +=====Obligatorisches Beratungsgespräch vor der Einschreibung in das M.A.-Studienfach Germanistik=====
  
-=====Obligatorisches Beratungsgespräch für die Einschreibung in das M.A.-Studienfach Germanistik=====+Die Bescheinigung der obligatorischen Beratung benötigen Sie für die Einschreibung, noch nicht für die Äquivalenzprüfung. Informationen finden Sie [[http://www2.germanistik.rub.de/bportal/doku.php/studienorganisation:allgemeines:beratungsgespraech|hier]].
  
-Bitte bemühen Sie sich um einen Beratungstermin für das obligatorische Beratungsgespräch. Dieses ist Voraussetzung für die Einschreibung ins Studienfach Germanistik im M.A. bei ggf. festgestellter Äquivalenz; Sie müssen eine entsprechende Bescheinigung bei der Immatrikulation vorlegen! Weitere Informationen finden Sie [[http://www2.germanistik.rub.de/bportal/doku.php/studienorganisation:allgemeines:beratungsgespraech|hier]]; bitte legen Sie zum Termin das passende Formblatt vor, das über die genannte Seite herunterladen können. 
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-<WRAP important round> 
-**Bitte beachten Sie:** 
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-  *Eine sofortige Äquivalenzprüfung in Sprechstunden kann nicht erfolgen. 
-  *Dieses Verfahren betrifft ausschließlich die Äquivalenzprüfung für das M.A.-Studienfach Germanistik. Weitere Zulassungsvoraussetzungen und Verfahrensregeln bleiben hiervon unberührt. Das betrifft insbesondere auch die Äquivalenzprüfung in anderen Studienfächern und Studiengängen! 
-</WRAP> 
qehw/aep_ma.1549870893.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/12 12:31 (Externe Bearbeitung)