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Falls
muss die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses geprüft werden. Ohne diese Äquivalenzprüfung können Sie nicht zugelassen werden.
Die Prüfung Ihrer Unterlagen für das M.A.-Studienfach Germanistik läuft folgendermaßen ab:
Bitte bemühen Sie sich um einen Beratungstermin für das obligatorische Beratungsgespräch. Dieses ist Voraussetzung für die Einschreibung ins Studienfach Germanistik im M.A. bei ggf. festgestellter Äquivalenz; Sie müssen eine entsprechende Bescheinigung bei der Immatrikulation vorlegen! Weitere Informationen finden Sie hier; bitte legen Sie zum Termin das passende Formblatt vor, das über die genannte Seite herunterladen können.
Bitte beachten Sie: