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Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.A.-Studienfach Germanistik (Master of Arts, nicht Master of Education!)

Falls

  1. Sie Ihren B.A.-Abschluss in Germanistik (oder einen vergleichbaren Studienabschluss) nicht an der Ruhr-Universität Bochum erworben haben und
  2. in Bochum im 1-Fach- oder im 2-Fächer-M.A.-Studiengang Germanistik studieren wollen,

muss die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses geprüft werden. Ohne diese Äquivalenzprüfung können Sie nicht zugelassen werden.

Ablauf der Äquivalenzprüfung für die Zulassung zum M.A.-Studienfach Germanistik

Die Prüfung Ihrer Unterlagen für das M.A.-Studienfach Germanistik läuft folgendermaßen ab:

  1. Sie laden den Antrag auf Äquivalenzfeststellung M.A. von den Seiten der Zulassungsstelle der RUB herunter und füllen ihn sorgfältig aus. Außerdem lesen Sie die Informationen, die Sie auf den Seiten der Zulassungsstelle finden, gründlich und sorgfältig durch.
  2. Sie scannen sowohl den Antragsteil für das M.A.-Studienfach Germanistik als auch alle relevanten Zeugnisse und Unterlagen ein. Bitte benennen Sie die Dateien so, dass Sie Ihnen zuzuordnen sind.
    • Zu den relevanten Zeugnissen und Unterlagen zählt alles, was die Prüfung der Äquivalenz Ihres Studienabschlusses ermöglicht, zum Beispiel B.A.-Zeugnis, Transcript of Records usw.
    • Unabdinglich ist Ihr B.A.-Zeugnis bzw. eine entsprechende qualifizierte Abschlussbescheinigung – eine Zulassung ohne Zeugnis nur auf Basis eines Transcripts ist nicht möglich!
  3. Sie übersenden alle eingescannten Unterlagen im PDF-Format und per E-Mail rechtzeitig an germanistik+aep@rub.de.
  4. Sie erhalten nach erfolgter Prüfung eine kurze Information per E-Mail an die E-Mail-Adresse, von der Sie auch die Unterlagen verschickt haben.
  5. Den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag können Sie danach im Studienbüro Germanistik abholen. Dieses finden Sie auf dem Campus der RUB im Gebäude GB, Etage 4, Zimmer 39. 1)

Obligatorisches Beratungsgespräch für die Einschreibung in das M.A.-Studienfach Germanistik

Bitte bemühen Sie sich um einen Beratungstermin für das obligatorische Beratungsgespräch. Dieses ist Voraussetzung für die Einschreibung ins Studienfach Germanistik im M.A. bei ggf. festgestellter Äquivalenz; Sie müssen eine entsprechende Bescheinigung bei der Immatrikulation vorlegen! Weitere Informationen finden Sie hier; bitte legen Sie zum Termin das passende Formblatt vor, das über die genannte Seite herunterladen können.

Bitte beachten Sie:

  • Eine sofortige Äquivalenzprüfung in Sprechstunden kann nicht erfolgen.
  • Dieses Verfahren betrifft ausschließlich die Äquivalenzprüfung für das M.A.-Studienfach Germanistik. Weitere Zulassungsvoraussetzungen und Verfahrensregeln bleiben hiervon unberührt. Das betrifft insbesondere auch die Äquivalenzprüfung in anderen Studienfächern und Studiengängen!
1)
Die Öffnungszeiten des Studienbüros finden Sie auf der Homepage des Studienbüros im Beratungsportal Germanistik; einen Lageplan der RUB finden Sie hier.
qehw/aep_ma.1549869714.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/12 12:31 (Externe Bearbeitung)