Daten-Abfrage: Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bitte beachten Sie:
- Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) benötigen Sie ausschließlich, wenn Sie die Universität wechseln wollen und die andere Universität eine solche UBB fordert. Für eine Anmeldung im Prüfungsverfahren in der Germanistik an der RUB benötigen Sie ausdrücklich keine UBB.
- Falls Sie sich bereits im Prüfungsverfahren Germanistik befinden oder dieses abgeschlossen haben (Anmeldung bzw. Abschluss des Abschlussmoduls Germanistik oder einer germanistischen B.A.-Arbeit), wenden Sie sich bitte direkt an das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie. Das Germanistische Institut kann in diesem Fall keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen.
- Für Ihr zweites B.A.-Studienfach wenden Sie sich bitte an dieses Fach repsektive das zugehörige Prüfungsamt.
- Bitte lesen Sie alle unten stehenden Hinweise – insbesondere die im Feld
Bestätigung
! – sorgfältig durch und beachten Sie auch! - Das passende Formblatt finden Sie hier.
- Bitte denken Sie unbedingt daran, die vorausgefülltes Unbedenklichkeitsbescheinigung per E-Mail zu übersenden. Sie müssen unbedingt Geburtsdatum und Geburtstort eintragen!