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Nach Abschluss Ihrer Studienleistungen und Ihrer Prüfungsleistungen im Fach „Deutsch“ (sowie ggf. der in „Deutsch“ geschriebenen Masterarbeit) geben Sie für das Studienfach Deutsch
beim Fakultätsprüfungsamt ab. Dieses prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und und berechnet – sofern alle Unterlagen vorliegen und auch alle Module in Campus/VSPL ordentlich dem Studiengang zugeordnet sind – die Fachnote für das Studienfach Deutsch.
Bitte klären Sie ggf. mit dem Prüfungsamt, ob Sie noch weitere Formblätter einreichen müssen!
Bitte beachten Sie, dass Sie das erforderliche Formblatt für das Studienfach Deutsch, das Ihnen den Studienabschluss bescheinigt, ausschließlich per Online-Verfahren erhalten!
Den weiteren Verlauf der Zeugniserstellung erfragen Sie bitte bei der PSE der RUB.