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pruefungsorganisation:med_2016:medarbeit

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-======Prüfungsleistung: "Masterarbeit" (GPO 2013, FSB 2016)====== 
  
-**Formalia sind in der GPO 2013, insbesondere in §§ 20, 21 und 22 geregelt.** 
- 
-Selbstverständlich können Sie Ihre Masterarbeit im M.Ed. im Fach Deutsch schreiben. **Es gilt:** 
- 
-  - Themensteller/innen (und damit zugleich Erstgutachter/innen) der Masterarbeit können nur Hochschullehrer(innen) mit entsprechender Prüfungsberechtigung sein (Professor[inn]en oder Privatdozent[inn]en). 
-  - Als Zweitgutachter(in) können auch Nicht-Hochschullehrer(innen) gewählt werden, sofern sie als Lehramtsprüfende zugelassen sind. Zu Prüfungsberechtigungen vgl. die [[http://www.dekphil.rub.de/pruefungsamt/pruefungsberechtigte.html|Seiten des Prüfungsamtes der Fakultät für Philologie]]. 
-  - Themensteller(in) und Zweitgutachter(in) können Sie dem Fakultätsprüfungsamt auf dem Formblatt an der dafür vorgesehenen Stelle vorschlagen. 
-  - In den Fachspezifischen Bestimmungen des Faches Deutsch ist festgelegt, dass die Arbeit nur als Einzelarbeit zulässig ist 
-  - Das Thema der Masterarbeit sprechen Sie mit Ihrer/Ihrem Themensteller(in) ab. 
-  - Die Anmeldung der Masterarbeit im Fach Deutsch erfolgt beim Prüfungsamt der Fakultät für Philologie **[[http://www.dekphil.rub.de/pruefungsamt/med/formulare.html|mit den entsprechenden Formblättern für das Fach Deutsch]]**. Es gibt für die Anmeldung keine Terminvorgaben. 
-  - Formale Voraussetzungen für die Anmeldung der M.Ed.-Arbeit sind 15 CP im M.Ed.-Studienfach, in dem Sie die Arbeit schreiben, und der Nachweis des absolvierten Praxissemesters. 
pruefungsorganisation/med_2016/medarbeit.1566819080.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/12 12:31 (Externe Bearbeitung)