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pruefungsorganisation:med_2016:medarbeit

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Prüfungsleistung: "Masterarbeit" (GPO 2013, FSB 2016)

Formalia sind in der GPO 2013, insbesondere in §§ 20, 21 und 22 geregelt.

Selbstverständlich können Sie Ihre Masterarbeit im M.Ed. im Fach Deutsch schreiben; in den Fachspezifischen Bestimmungen des Faches Deutsch ist allerdings festgelegt, dass die Arbeit nur als Einzelarbeit zulässig ist.

Themensteller/innen (und damit zugleich Erstgutachter/innen) der Masterarbeit können nur Hochschullehrende mit entsprechender Prüfungsberechtigung (ProfessorInnen oder PrivatdozentInnen) sein. Als Zweitgutachter(in) können auch Nicht-Hochschullehrende gewählt werden, sofern sie als Lehramtsprüfende zugelassen sind. Zu Prüfungsberechtigungen vgl. die Seiten des Prüfungsamtes der Fakultät für Philologie.

Das Thema der Masterarbeit darf nicht die Themenstellung der (in der Regel vorher geschriebenen) Schriftlichen Hausarbeit übernehmen; Details sprechen Sie mit Ihrer/Ihrem Themensteller(in) ab.

Themensteller(in) und Zweitgutachter(in) können Sie dem Fakultätsprüfungsamt auf dem Formblatt an der dafür vorgesehenen Stelle vorschlagen.

Die Anmeldung der Masterarbeit im Fach Deutsch erfolgt beim Prüfungsamt der Fakultät für Philologie mit den entsprechenden Formblättern **für das Fach Deutsch**. Es gibt für die Anmeldung keine Terminvorgaben.

pruefungsorganisation/med_2016/medarbeit.1486118040.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/12 12:31 (Externe Bearbeitung)