Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


pruefungsorganisation:med_2016:medarbeit

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
pruefungsorganisation:med_2016:medarbeit [2021/07/16 10:51] seemannpruefungsorganisation:med_2016:medarbeit [Unbekanntes Datum] (aktuell) – gelöscht - Externe Bearbeitung (Unbekanntes Datum) 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
-======Prüfungsleistung: "Masterarbeit" (GPO 2013, FSB 2016)====== 
  
-**Formalia sind in der GPO 2013, insbesondere in §§ 20, 21 und 22 geregelt.** 
- 
-Selbstverständlich können Sie Ihre Masterarbeit im M.Ed. im Fach Deutsch schreiben. **Es gilt:** 
- 
-  - Themensteller:innen (und damit zugleich Erstgutachter:innen) der Masterarbeit können nur Hochschullehrer:innen mit entsprechender Prüfungsberechtigung sein (Professor:innen oder Privatdozent:innen). 
-  - Als Zweitgutachter:in können auch Nicht-Hochschullehrer:innen gewählt werden, sofern sie als Lehramtsprüfende zugelassen sind. Zu Prüfungsberechtigungen vgl. die [[https://www.dekphil.ruhr-uni-bochum.de/dekphil/studium/pruefungsamt/index.html.de|Seiten des Prüfungsamtes der Fakultät für Philologie]]. 
-  - Themensteller:in und Zweitgutachter:in können Sie dem Fakultätsprüfungsamt auf dem Formblatt an der dafür vorgesehenen Stelle vorschlagen. 
-  - In den Fachspezifischen Bestimmungen des Faches Deutsch ist festgelegt, dass die Arbeit nur als Einzelarbeit zulässig ist 
-  - Das Thema der Masterarbeit sprechen Sie mit Ihrer:Ihrem Themensteller:in ab. 
-  - Die Anmeldung der Masterarbeit im Fach Deutsch erfolgt beim Prüfungsamt der Fakultät für Philologie **[[https://www.dekphil.ruhr-uni-bochum.de/dekphil/studium/pruefungsamt/education_formulare.html.de|mit den entsprechenden Formblättern für das Fach Deutsch]]**. Es gibt für die Anmeldung keine Terminvorgaben. 
-  - Formale Voraussetzungen für die Anmeldung der M.Ed.-Arbeit sind 15 CP im M.Ed.-Studienfach, in dem Sie die Arbeit schreiben, und der Nachweis des absolvierten Praxissemesters.