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pruefungsorganisation:mastereducation:studienabschluss
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pruefungsorganisation:mastereducation:studienabschluss [2018/01/29 14:08] – [Fachstudien-Abschluss] haendel
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 +======Zuletzt: Abschluss des M.Ed.-Studiums======
  
 +====Fachstudien-Abschluss====
 +Nach Abschluss Ihrer Studienleistungen und Ihrer beiden Prüfungsleistungen im Fach „Deutsch“ (sowie ggf. der in „Deutsch“ geschriebenen Masterarbeit) geben Sie alle in den Formblättern vorgegebenen Unterlagen beim [[http://www.dekphil.rub.de/pruefungsamt/med/med.html|Fakultätsprüfungsamt]] ab. Dieses prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und berechnet -- sofern alle Unterlagen vorliegen und auch alle Module in Campus/VSPL ordentlich dem Studiengang zugeordnet sind -- die Fachnote für das Studienfach Deutsch.
 + 
 +[[http://www2.germanistik.rub.de/bportal/doku.php/studienorganisation:allgemeines:transcript#medtor_selbst_erstellen|Sie füllen das Formblatt „Transcript of Records“ aus]], das Sie als Download auf der Homepage des Fakultätsprüfungsamtes finden; zu Beginn dieses Formblatts finden Sie ein Blatt mit Ausfüll-Hinweisen.
 + 
 +====Studien-Abschluss====
 +Das [[http://www.dekphil.rub.de/pruefungsamt/med/med.html|Fakultätsprüfungsamt]] leitet die Unterlagen dann weiter an das Zentrale Prüfungsamt der Hochschule; dort kommen auch die Prüfungs- und Studienunterlagen aus Ihren beiden anderen Studienfächern zusammen. Das Zentrale Prüfungsamt erstellt Ihr Zeugnis für den M.Ed. (die Bearbeitungsdauer schwankt; ca. vier Wochen).
 + 
 +Teil dieses Zeugnisses ist auch das sog. Diploma Supplement, es wird Ihnen vom Zentralen Prüfungsamt hochschuleinheitlich zur Verfügung gestellt.
 + 
 +====Anerkennung als Erste Staatsprüfung====
 +Sobald Sie Ihr M.Ed.-Abschlusszeugnis von der Hochschule erhalten haben, bringen Sie dieses Zeugnis mit allen Ihnen vom Zentralen Prüfungsamt ausgehändigten Unterlagen zum Landesprüfungsamt. Dieses finden Sie in der Universitätsverwaltung, Ebene 0 ([[http://www.rub.de/lpa-nrw/|Homepage]]); das Landesprüfungsamt stellt – nach Durchsicht der Unterlagen – die Äquivalenzbescheinigung (das Zeugnis über die bestandene Erste Staatsprüfung) aus.
 + 
 +Dabei verwendet das Landesprüfungsamt für die Umrechnung der Noten aus B.A.- und M.Ed.-Studium in die Staatsexamens-Noten ein Notenumrechnungsverfahren an, das zwischen Hochschule, Ministerium und Landesprüfungsamt ausgehandelt wurde.
 +Auf der [[http://www.lpa1.nrw.de/Dienstbereiche/Bochum/Formulare/Master_of_Education/index.html|Homepage des Landesprüfungsamtes]] finden Sie jeweils aktuelle Informationen.