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pruefungsorganisation:mastereducation:medarbeit

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pruefungsorganisation:mastereducation:medarbeit [2016/03/01 08:28] haendelpruefungsorganisation:mastereducation:medarbeit [Unbekanntes Datum] (aktuell) – gelöscht - Externe Bearbeitung (Unbekanntes Datum) 127.0.0.1
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-======Prüfungsleistung: "Masterarbeit"====== 
  
-Die Masterarbeit können Sie in „Deutsch" schreiben oder in dem anderen unterrichtsbezogenen Studienfach oder in Erziehungswissenschaften (EW-L). 
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-Wenn Sie sie in „Deutsch" schreiben, gelten folgende Vorgaben der Studienordnung „Deutsch" (§ 11): 
->>(2) Im Studienfach Deutsch können Inhalte und Fragestellungen aus allen Modulen, einschließlich der schulpraktischen Erfahrungen, Gegenstand der Master-Arbeit sein. Gegenstand der Master-Arbeit können fachwissenschaftliche und/oder fachdidaktische Themen sein. 
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->>(3) Die Kandidatin bzw. der Kandidat schlägt ein Thema und für die Themenstellung und das Erstgutachten eine Prüferin oder einen Prüfer – in der Regel eine Professorin bzw. einen Professor – vor. [...] 
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->>(4) Für die Masterarbeit werden 15 CP vergeben. Die Bearbeitungszeit für die Master-Arbeit beträgt dementsprechend drei Monate (zu Ausnahmefällen vgl. GPO-M.Ed. § 20 (6)). Die Master-Arbeit soll in der Regel ca. 60 Seiten (ca. 150.000 Zeichen) betragen. 
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->>(5) Die Master-Arbeit ist im Studienfach „Deutsch“ nur als Einzelarbeit zulässig. 
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->>(6) Die Master-Arbeit kann nur einmal wiederholt werden. Näheres regelt die GPO-M.Ed. in § 20 (9). 
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->>(7) Die Master-Arbeit kann einmal und nur innerhalb von drei Wochen nach Beginn der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. 
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->>(8) Die Studierenden entscheiden über die Reihenfolge von Master-Arbeit und studienbegleitenden Prüfungen. Für die Zulassung zur Master-Arbeit werden mind. 15 CP in Deutsch vorausgesetzt sowie die Absolvierung der Kernpraktika in Deutsch und im anderen Unterrichtsfach. Empfohlen wird, die Master-Arbeit im 4. Semester zu schreiben und vor ihr die Schriftliche Hausarbeit abzuschließen. 
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-Themensteller/innen (und damit zugleich Erstgutachter/innen) der Masterarbeit können nur Hochschullehrende mit entsprechender Prüfungsberechtigung (ProfessorInnen oder PrivatdozentInnen) sein.  Als Zweitgutachter(in) können auch Nicht-Hochschullehrende gewählt werden, sofern sie als Lehramtsprüfende zugelassen sind.  Zu Prüfungsberechtigungen vgl. die [[http://www.dekphil.rub.de/pruefungsamt/pruefungsberechtigte.html|Seiten des Prüfungsamtes der Fakultät für Philologie]]. 
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-Themensteller(in) und Zweitgutachter(in) können Sie dem Fakultätsprüfungsamt auf dem Formblatt an der dafür vorgesehenen Stelle vorschlagen. 
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-Themensteller(in) der Master-Arbeit kann zugleich Prüfer(in) in einer mündlichen Modulabschlussprüfung des themenentsprechenden Moduls sein. 
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-Die Themenstellung der Masterarbeit darf nicht die Themenstellung der (in der Regel vorher geschriebenen) Schriftlichen Hausarbeit übernehmen. 
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-Sie melden eine im Studienfach „Deutsch“ geplante Masterarbeit beim Prüfungsamt der Fakultät für Philologie mit den entsprechenden Formblättern an (nutzen Sie immer die aktuelle Version der Prüfungsblätter **für das Fach Deutsch** auf der Homepage des Fakultätsprüfungsamts – Sie finden dort auch Hinweise zum Ausfüllen der Formblätter). Es gibt für die Anmeldung und für den Start dieser 3-Monate-Arbeit keine Terminvorgaben.  
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-Sie erhalten für die Erstellung der Masterarbeit 15 CP. Dies entspricht einer Arbeitszeit von 3 Monaten ganztägig – bitte also nicht noch parallel (zu viele) weitere Studienarbeiten einplanen. 
pruefungsorganisation/mastereducation/medarbeit.1456817286.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/12 12:31 (Externe Bearbeitung)