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pruefungsorganisation:mastereducation:medarbeit
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pruefungsorganisation:mastereducation:medarbeit [2016/03/01 08:25] haendel
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 +======Prüfungsleistung: "Masterarbeit"======
  
 +Die Masterarbeit können Sie in „Deutsch" schreiben oder in dem anderen unterrichtsbezogenen Studienfach oder in Erziehungswissenschaften (EW-L).
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 +Wenn Sie sie in „Deutsch" schreiben, gelten folgende Vorgaben der Studienordnung „Deutsch" (§ 11):
 +>>(2) Im Studienfach Deutsch können Inhalte und Fragestellungen aus allen Modulen, einschließlich der schulpraktischen Erfahrungen, Gegenstand der Master-Arbeit sein. Gegenstand der Master-Arbeit können fachwissenschaftliche und/oder fachdidaktische Themen sein.
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 +>>(3) Die Kandidatin bzw. der Kandidat schlägt ein Thema und für die Themenstellung und das Erstgutachten eine Prüferin oder einen Prüfer – in der Regel eine Professorin bzw. einen Professor – vor. [...]
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 +>>(4) Für die Masterarbeit werden 15 CP vergeben. Die Bearbeitungszeit für die Master-Arbeit beträgt dementsprechend drei Monate (zu Ausnahmefällen vgl. GPO-M.Ed. § 20 (6)). Die Master-Arbeit soll in der Regel ca. 60 Seiten (ca. 150.000 Zeichen) betragen.
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 +>>(5) Die Master-Arbeit ist im Studienfach „Deutsch“ nur als Einzelarbeit zulässig.
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 +>>(6) Die Master-Arbeit kann nur einmal wiederholt werden. Näheres regelt die GPO-M.Ed. in § 20 (9).
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 +>>(7) Die Master-Arbeit kann einmal und nur innerhalb von drei Wochen nach Beginn der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.
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 +>>(8) Die Studierenden entscheiden über die Reihenfolge von Master-Arbeit und studienbegleitenden Prüfungen. Für die Zulassung zur Master-Arbeit werden mind. 15 CP in Deutsch vorausgesetzt sowie die Absolvierung der Kernpraktika in Deutsch und im anderen Unterrichtsfach. Empfohlen wird, die Master-Arbeit im 4. Semester zu schreiben und vor ihr die Schriftliche Hausarbeit abzuschließen.
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 +Themensteller/innen (und damit zugleich Erstgutachter/innen) der Masterarbeit können nur Hochschullehrende mit entsprechender Prüfungsberechtigung (ProfessorInnen oder PrivatdozentInnen) sein.  Als Zweitgutachter(in) können auch Nicht-Hochschullehrende gewählt werden, sofern sie als Lehramtsprüfende zugelassen sind.
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 +Themensteller(in) und Zweitgutachter(in) können Sie dem Fakultätsprüfungsamt auf dem Formblatt an der dafür vorgesehenen Stelle vorschlagen.
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 +Themensteller(in) der Master-Arbeit kann zugleich Prüfer(in) in einer mündlichen Modulabschlussprüfung des themenentsprechenden Moduls sein.
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 +Die Themenstellung der Masterarbeit darf nicht die Themenstellung der (in der Regel vorher geschriebenen) Schriftlichen Hausarbeit übernehmen.
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 +Sie melden eine im Studienfach „Deutsch“ geplante Masterarbeit beim Prüfungsamt der Fakultät für Philologie mit den entsprechenden Formblättern an (nutzen Sie immer die aktuelle Version der Prüfungsblätter **für das Fach Deutsch** auf der Homepage des Fakultätsprüfungsamts – Sie finden dort auch Hinweise zum Ausfüllen der Formblätter). Es gibt für die Anmeldung und für den Start dieser 3-Monate-Arbeit keine Terminvorgaben. 
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 +Sie erhalten für die Erstellung der Masterarbeit 15 CP. Dies entspricht einer Arbeitszeit von 3 Monaten ganztägig – bitte also nicht noch parallel (zu viele) weitere Studienarbeiten einplanen.