Unterschiede
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pruefungsorganisation:mastereducation:hausarbeit [2013/09/20 08:22] haendel |
pruefungsorganisation:mastereducation:hausarbeit [2015/12/01 09:02] (aktuell) |
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======Prüfungsleistung: "Schriftliche 6-Wochen-Hausarbeit"====== | ======Prüfungsleistung: "Schriftliche 6-Wochen-Hausarbeit"====== | ||
- | Diese Prüfungsleistung melden Sie nicht über das Prüfungsamt an, sondern sprechen Sie direkt mit der Lehrperson des Hauptseminars ab, in dem Sie diese schriftliche Prüfungsleistung erbringen wollen. In Modul 2 und 3 können Sie diese Prüfungsleistung in Modul 2 und 3 in einem dortigen fachdidaktischen Hauptseminar absolvieren; innerhalb von Modul 1 können Sie diese Arbeit wahlweise in einem dortigen literaturdidaktischen oder literaturwissenschaftlichen Hauptseminar schreiben. | + | Diese Prüfungsleistung melden Sie nicht über das Prüfungsamt an, sondern sprechen Sie direkt mit der Lehrperson des Hauptseminars ab, in dem Sie diese schriftliche Prüfungsleistung erbringen wollen. In Modul 2 und 3 können Sie diese Prüfungsleistung in Modul 2 und 3 in einem dortigen fachdidaktischen Hauptseminar absolvieren; innerhalb von Modul 1 können Sie diese Arbeit wahlweise in einem dortigen literaturdidaktischen oder literaturwissenschaftlichen Hauptseminar schreiben. |
Sobald Sie mit der Lehrperson die für Sie notwendigen Klärungen erreicht haben, startet die 6-Wochen-Frist, die sich auch die betreffende Lehrperson als zuständige/r PrüferIn notiert. Achten Sie auf die Einhaltung dieser Frist, bei Überschreitung wird die Arbeit mit „nicht ausreichend“ benotet. -- Die Anmeldung sollte zeitnah im Anschluss an das betreffende Hauptseminar erfolgen, allerdings gibt es hier keine festgelegte Anmeldefrist. | Sobald Sie mit der Lehrperson die für Sie notwendigen Klärungen erreicht haben, startet die 6-Wochen-Frist, die sich auch die betreffende Lehrperson als zuständige/r PrüferIn notiert. Achten Sie auf die Einhaltung dieser Frist, bei Überschreitung wird die Arbeit mit „nicht ausreichend“ benotet. -- Die Anmeldung sollte zeitnah im Anschluss an das betreffende Hauptseminar erfolgen, allerdings gibt es hier keine festgelegte Anmeldefrist. | ||
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Es gibt für diese Prüfungsleistung keine/n ZweitgutachterIn. | Es gibt für diese Prüfungsleistung keine/n ZweitgutachterIn. | ||
- | In der Studienordnung werden folgende Vorgaben für diese Hausarbeit gemacht (§ 8): | + | In der Studienordnung werden folgende Vorgaben für diese Hausarbeit gemacht (§ 8; Hervorhebung hinzugefügt): |
- | >>(4) Zwei der drei zu studierenden Module sind nach Wahl der Studierenden prüfungsrelevant (vgl. GPO-M.Ed. § 8 (3) In einem dieser beiden prüfungsrelevanten Module wird als Prüfungsleistung eine Schriftliche Hausarbeit geschrieben. [...]. Mit der Absprache der Hausarbeit [...] legen die Studierenden das betreffende Modul verbindlich als prüfungsrelevantes Modul fest. Diese [...] Prüfungsleistung[..] [kann] zweimal wiederholt werden. | + | >>(4) Zwei der drei zu studierenden Module sind nach Wahl der Studierenden prüfungsrelevant (vgl. GPO-M.Ed. § 8 (3) **In einem dieser beiden prüfungsrelevanten Module wird als Prüfungsleistung eine Schriftliche Hausarbeit geschrieben.** [...]. Mit der Absprache der Hausarbeit [...] legen die Studierenden das betreffende Modul verbindlich als prüfungsrelevantes Modul fest. Diese [...] Prüfungsleistung[..] [kann] zweimal wiederholt werden. |
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>>(5) Die Schriftliche Hausarbeit wird in einem fachdidaktischen bzw. fachwissenschaftlichen Hauptseminar des betreffenden Moduls geschrieben; ihr Umfang soll in der Regel ca. 25 Seiten (50.000 bis 60.000 Zeichen) betragen; die Bearbeitungsfrist umfasst 6 Wochen. Eine mit der Note „nicht ausreichend" bewertete Hausarbeit wird innerhalb desselben Hauptseminars mit neuer Themenstellung und mit einer Bearbeitungsfrist von 6 Wochen wiederholt. Bei erneutem „nicht ausreichend" müssen die Studierenden an einem weiteren, vergleichbaren Hauptseminar desselben Moduls teilnehmen und dort die erforderliche Hausarbeit mit neuer Themenstellung und mit einer Bearbeitungsfrist von 6 Wochen schreiben. Die Note der Hausarbeit wird als Modulnote des entsprechenden prüfungsrelevanten Moduls übernommen. | >>(5) Die Schriftliche Hausarbeit wird in einem fachdidaktischen bzw. fachwissenschaftlichen Hauptseminar des betreffenden Moduls geschrieben; ihr Umfang soll in der Regel ca. 25 Seiten (50.000 bis 60.000 Zeichen) betragen; die Bearbeitungsfrist umfasst 6 Wochen. Eine mit der Note „nicht ausreichend" bewertete Hausarbeit wird innerhalb desselben Hauptseminars mit neuer Themenstellung und mit einer Bearbeitungsfrist von 6 Wochen wiederholt. Bei erneutem „nicht ausreichend" müssen die Studierenden an einem weiteren, vergleichbaren Hauptseminar desselben Moduls teilnehmen und dort die erforderliche Hausarbeit mit neuer Themenstellung und mit einer Bearbeitungsfrist von 6 Wochen schreiben. Die Note der Hausarbeit wird als Modulnote des entsprechenden prüfungsrelevanten Moduls übernommen. |