Prüfungsleistung: "Masterarbeit"
Formalia sind in der GPO 2013, insbesondere in §§ 20, 21 und 22 geregelt.
Selbstverständlich können Sie Ihre Masterarbeit im M.Ed. im Fach Deutsch schreiben. Es gilt:
- Themensteller*innen (und damit zugleich Erstgutachter/innen) der Masterarbeit können nur Hochschullehrer*innen mit entsprechender Prüfungsberechtigung sein (Professor*innen oder Privatdozent*innen).
- Als Zweitgutachter*in können auch Nicht-Hochschullehrer*innen gewählt werden, sofern sie als Lehramtsprüfende zugelassen sind. Zu Prüfungsberechtigungen vgl. die Seiten des Prüfungsamtes der Fakultät für Philologie.
- Themensteller*in und Zweitgutachter*in können Sie dem Fakultätsprüfungsamt auf dem Formblatt an der dafür vorgesehenen Stelle vorschlagen.
- In den Fachspezifischen Bestimmungen des Faches Deutsch ist festgelegt, dass die Arbeit nur als Einzelarbeit zulässig ist
- Das Thema der Masterarbeit sprechen Sie mit Ihrer*Ihrem Themensteller*in ab.
- Die Anmeldung der Masterarbeit im Fach Deutsch erfolgt beim Prüfungsamt der Fakultät für Philologie mit den entsprechenden Formblättern für das Fach Deutsch. Es gibt für die Anmeldung keine Terminvorgaben.
- Formale Voraussetzungen für die Anmeldung der M.Ed.-Arbeit sind 15 CP im M.Ed.-Studienfach, in dem Sie die Arbeit schreiben, und der Nachweis des absolvierten Praxissemesters.