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pruefungsorganisation:masterarts:ma_fremdsprachen

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Formalia, Muss ich Kenntnisse in Fremdsprachen nachweisen, um mich zu einer germanistischen M.A.-Fachprüfung anmelden zu können?

Nein -– entsprechende Sprachkenntnisse müssen Sie bereits bei der Immatrikulation in den M.A.-Studiengang nachweisen.


Hierzu sagt die Studienordnung (Hervorhebung D. H.):

Die Zulassung zum M.A.-Abschnitt setzt neben dem B.A.-Abschluss »Bachelor of Arts« in Germanistik insbesondere voraus:
[…]
– die in § 2 (1) genannten Fremdsprachenkompetenzen. (§ 6, Abs. 1)


Insofern müssen die Sprachkenntnisse bei der Anmeldung zu einer M.A.-Prüfung nur dann nachgewiesen werden, wenn Sie als sog. „Quereinsteiger(in)“ eine entsprechende Auflage erhalten haben.

pruefungsorganisation/masterarts/ma_fremdsprachen.1447318404.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/12 12:31 (Externe Bearbeitung)