Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Nein -– entsprechende Sprachkenntnisse müssen Sie bereits bei der Immatrikulation in den M.A.-Studiengang nachweisen.
Hierzu sagt die Studienordnung (Hervorhebung D. H.):
Die Zulassung zum M.A.-Abschnitt setzt neben dem B.A.-Abschluss »Bachelor of Arts« in Germanistik insbesondere voraus:
[…]
– die in § 2 (1) genannten Fremdsprachenkompetenzen. (§ 6, Abs. 1)
Insofern müssen die Sprachkenntnisse bei der Anmeldung zu einer M.A.-Prüfung nur dann nachgewiesen werden, wenn Sie als sog. „Quereinsteiger(in)“ eine entsprechende Auflage erhalten haben.