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— | pruefungsorganisation:masterarts:ma_fremdsprachen [2015/11/12 09:53] – haendel | ||
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+ | {{tag> Prüfungsorganisation_M.A.}} | ||
+ | ====== Formalia, Muss ich Kenntnisse in Fremdsprachen nachweisen, um mich zu einer germanistischen M.A.-Fachprüfung anmelden zu können? | ||
+ | Nein -– entsprechende Sprachkenntnisse müssen Sie bereits bei der Immatrikulation in den M.A.-Studiengang nachweisen. | ||
+ | \\ Hierzu sagt die Studienordnung (Hervorhebung D. H.): | ||
+ | >> Die **Zulassung** zum M.A.-Abschnitt setzt neben dem B.A.-Abschluss »Bachelor of Arts« in Germanistik insbesondere voraus: | ||
+ | >> [...] | ||
+ | >> – die in § 2 (1) genannten Fremdsprachenkompetenzen. (§ 6, Abs. 1) | ||
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+ | \\ Insofern müssen die Sprachkenntnisse bei der Anmeldung zu einer M.A.-Prüfung nur dann nachgewiesen werden, wenn Sie als sog. " |