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pruefungsorganisation:masterarts:ma_fremdsprachen
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pruefungsorganisation:masterarts:ma_fremdsprachen [2015/11/12 09:53] haendel
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 +{{tag> Prüfungsorganisation_M.A.}}
 +====== Formalia, Muss ich Kenntnisse in Fremdsprachen nachweisen, um mich zu einer germanistischen M.A.-Fachprüfung anmelden zu können?======
 +Nein -– entsprechende Sprachkenntnisse müssen Sie bereits bei der Immatrikulation in den M.A.-Studiengang nachweisen. 
  
 +\\ Hierzu sagt die Studienordnung (Hervorhebung D. H.):
 +>> Die **Zulassung** zum M.A.-Abschnitt setzt neben dem B.A.-Abschluss »Bachelor of Arts« in Germanistik insbesondere voraus:
 +>> [...]
 +>> – die in § 2 (1) genannten Fremdsprachenkompetenzen. (§ 6, Abs. 1)
 +
 +\\ Insofern müssen die Sprachkenntnisse bei der Anmeldung zu einer M.A.-Prüfung nur dann nachgewiesen werden, wenn Sie als sog. "Quereinsteiger(in)" eine entsprechende Auflage erhalten haben.