pruefungsorganisation:ma_2016:pruefende

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 ====== Formalia: Wer darf mich im M.A. prüfen?====== ====== Formalia: Wer darf mich im M.A. prüfen?======
  
-Grundsätzlich gilt: Im M.A. dürfen Sie von Personen geprüft werden, denen eine entsprechende Prüfungsberechtigung erteilt wurde. Eine Liste finden Sie [[http://www.dekphil.rub.de/pruefungsamt/pruefungsberechtigte.html|hier]].+Grundsätzlich gilt: Im M.A. dürfen Sie von Personen geprüft werden, denen eine entsprechende Prüfungsberechtigung erteilt wurde. Eine Liste finden Sie [[https://www.dekphil.ruhr-uni-bochum.de/dekphil/studium/pruefungsamt/pruefungsberechtigte.html.de|hier]].
  
-Im 2-Fach-M.A. darf die Person, bei der Sie Ihre mündliche Prüfung ablegen, **nicht** zugleich auch Themensteller(infür Ihre M.A.-Arbeit sein (falls Sie diese in der Germanistik schreiben).+Im 2-Fach-M.A. darf die Person, bei der Sie Ihre mündliche Prüfung ablegen, **nicht** zugleich auch Themensteller:in für Ihre M.A.-Arbeit sein (falls Sie diese in der Germanistik schreiben).
  
-Im 1-Fach-M.A. darf die Person, bei der Sie Ihre mündliche Prüfung im Teilfach der Spezialisierung ablegen, auch zugleich Themensteller(infür Ihre M.A.-Arbeit sein.+Im 1-Fach-M.A. (nur GPO 2016 mit FSB 2016/18; nicht für GPO 2016 mit FSB 2021) darf die Person, bei der Sie Ihre mündliche Prüfung im Teilfach der Spezialisierung ablegen, auch zugleich Themensteller:in für Ihre M.A.-Arbeit sein.
  
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